Ich nutze das
Internet nicht, warum sollte ich mir einen Glasfaser-Anschluss legen lassen?
Ein
Glasfaseranschluss ist auch für diejenigen interessant, die das Internet nicht
nutzen, aber eine Immobilie besitzen. Es ist auch möglich, nur einen
Telefonanschluss über das Glasfaserkabel zu erhalten. Die alten analogen
Telefonanschlüsse werden nach und nach gekündigt. Ein moderner Glasfaseranschluss
steigert den Wert der eigenen Immobilie. Außerdem ermöglicht es nachfolgenden
Generationen die Nutzung des hochmodernen Anschlusses. Wird der Anschluss nach
Ablauf des Aktionszeitraums beauftragt, sind die Kosten erheblich höher.
Was ist der Vorteil von Glasfasernetzen?
Die
Datenübertragung erfolgt nahezu
verlustfrei mittels Lichtwellen und nicht mehr über Kupferkabel. Das Potential
der Übertragungsleistung ist noch nicht annähernd erreicht. Glasfasernetze können Daten von mehreren
Gigabit pro Sekunde übertragen, Sie gelten als besonders zukunftssicher, denn
der Bandbreitenbedarf steigt jährlich um
35 bis 40 Prozent.
Kann ich den Glasfaseranschluss während des Aktionszeitraumes günstiger
erhalten?
Alle
Einwohner eines Aktionsgebietes haben im jeweiligen, vom Breitbandzweckverband
ausgerufenen, Aktionszeitraum die Chance, den Glasfaseranschluss zu vergünstigten
Konditionen zu erhalten. Die jeweiligen Eigentümer der auszubauenden Gebiete werden
angeschrieben. Außerdem finden Informationsveranstaltungen statt.
Welche Dokumente sind für den Auftrag erforderlich?
1. Grundstücksnutzungsvertrag:
Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie dem
Breitbandzweckverband die Erlaubnis zur Durchführung aller für den
Glasfaseranschluss notwendigen Arbeiten auf dem Grundstück und am Gebäude. Der
Grundstücksnutzungsvertrag muss immer vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer
unterzeichnet werden.
2. Auftragsformular:
Bestellen Sie das gewünschte Glasfaserprodukt.
3.
Anbieterwechselauftrag (Portierung: Mit diesem Dokument beauftragen Sie Fiete.net,
Ihren Telefonanschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter zu kündigen und Ihre
bisherigen Telefonnummern zu übernehmen. Bitte achten Sie darauf, die gleiche
Person und Adresse anzugeben, über die Ihr bisheriger Telefonanschluss läuft (erkennbar
auf Ihrem Vertrag).
Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag?
Gern
übernimmt Fiete.net für Sie alle Formalitäten mit Ihrem bisherigen Anbieter.
Damit Ihr aktueller Telefonanschluss gekündigt und Ihre jetzige Rufnummer übernommen
werden kann, benötigt Fiete.net von Ihnen lediglich einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag
(Portierung).
Wann wird mein alter Vertrag gekündigt?
Um
eine Versorgungslücke zu vermeiden, darf Fiete.net den Anschluss bei Ihrem
bisherigen Anbieter unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist erst dann
kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik in Ihrem Haus
gewährleistet ist.
Ab wann muss ich für meinen Fiete-Glasfasertarif zahlen?
Sie
müssen erst dann für den Glasfasertarif zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet
ist und Sie die Leistung von Fiete.net in Anspruch nehmen.
Kann ich meine Rufnummer(n) behalten?
Ja, Sie
können Ihre bisherigen Rufnummern mitnehmen. Dazu senden Sie zusammen mit dem
Vertrag eines Glasproduktes den Portierungsauftrag an Fiete.net. Es ist jedoch
möglich, dass Ihr Altanbieter eine Bearbeitungsgebühr erhebt.
Zahle ich doppelte Anbieterkosten, wenn ich jetzt den Glasfaser-Vertrag
unterschreibe?
Nein.
Die Nutzung des Anschlusses bei Fiete.net wird Ihnen erst dann in Rechnung
gestellt, wenn Sie an das Glasfasernetz angeschlossen sind und die Portierung,
sofern eingereicht, abgeschlossen ist. Bei der Bereitstellung des Glasfaserangebots
kündigt Fiete.net bei Ihrem alten Anbieter. Dies sichert eine lückenlose
Versorgung und verhindert zugleich das Zahlen von doppelten Entgelten.
Wer muss den Grundstücksnutzungsvertrag unterschreiben?
Der
Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben
werden. Gibt es mehrere Eigentümer, müssen alle Eigentümer unterschreiben. Der
Mieter ist nicht unterschriftsberechtigt.
Warum muss der Grundstückseigentümer einen Grundstücksnutzungsvertrag
unterzeichnen?
Mit
dem Grundstücksnutzungsvertrag gibt der Eigentümer der Immobilie sein Einverständnis,
dass das Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen wird und der dafür
notwendige private Grund genutzt werden darf. Weitere Verpflichtungen gehen Sie
nicht ein.
Kann ich mein Haus ohne einen Grundstücksnutzungsvertrag anschließen lassen?
Nein.
Ohne Grundstücksnutzungsvertrag ist kein Hausanschluss möglich.
Kann ich mein Haus nur mit einem Grundstücksnutzungsvertrag aber ohne einen
Glasfaservertrag von Fiete. Net anschließen lassen?
Ja, nur
zahlen Sie dann den höheren Preis für den Hausanschluss.
Von welchem Punkt wird die Hausanschlusslänge
gemessen?
Die
Hausanschlusslänge wird von der Haupttrasse in der Straße bis zum Haus gemessen.
Der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag des Breitbandzweckverbandes
beinhaltet eine Anschlusslänge von 30 m. Jeder Mehrmeter kostet zurzeit 48,50 €
brutto.
Wie sieht es bei Doppelhäusern in Bezug auf die
Hausanschlusslänge aus?
Bei
Doppelhäusern ist es möglich, die Anschlusslänge zu verdoppeln, wenn für die
Verlegung der Glasfaserleerrohre der gleiche Graben verwendet werden kann. Dann
sind insgesamt 60 m kostenfrei möglich. Hierfür ist von beiden Eigentümern eine
Zusatzvereinbarung zu unterschreiben.
Kann ich auch über meinen alten Anbieter den Glasfaseranschluss
nutzen?
Fiete.net
ist Pächter des vom Breitbandzweckverbandes bereitgestellten Glasfasernetzes.
Nach Vorgaben der Bundesnetzagentur muss der Netzbetreiber anderen Anbietern
einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten. Hierzu muss sich Ihr Anbieter
allerdings mit Fiete.net in Verbindung setzen und das entsprechende Durchleitungsentgelt
aushandeln.
Wie sieht der Ablauf bei einem Mehrfamilienhaus aus?
Wenn
Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, ist der Eigentümer des Hauses für die
Beauftragung des Glasfaseranschlusses zuständig. Bitte sprechen Sie den Breitbandzweckverband
an, es gibt für größere Mehrfamilienhäuser Sonderkonditionen.
Muss ich Optionen wie Fiete TV jetzt schon dazu buchen?
Nein,
Sie können alle Optionen auch nachträglich noch beauftragen.
Kann ich während meiner Vertragslaufzeit auch in ein anderes Produkt wechseln?
Sie
können auch während Ihrer Vertragslaufzeit kostenlos in ein höherwertiges Produkt
wechseln. Bei einem Produktwechsel haben Sie eine neue Vertragslaufzeit von 24
Monaten.
Kann ich nach Ende der Laufzeit meines Fiete-Vertrages den Anbieter wechseln?
Mit
Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie selbstverständlich den Fiete-Anschluss
kündigen und wieder einen kupferbasierten Anschluss bei einem anderen Anbieter
beauftragen.
Wie sehen die Baumaßnahmen in der jeweiligen Gemeinde aus?
Der
Breitbandzweckverband verwendet nach Möglichkeit bereits vorhandene Leerrohre,
um die Glasfaserkabel zu verlegen. Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, weil
neue Gebiete mit Glasfaser versorgt werden, erfolgt eine Verlegung der Leerrohre
im Tiefbauverfahren. Die Glasfaserkabel werden dann etwas später mit einem
speziellen Verfahren in die Rohre eingeblasen.
Wie wird das Glasfaserkabel ins Haus gelegt?
Wann
immer die Möglichkeit besteht, wird das Leerrohr mit einer Erdrakete verlegt.
In diesem Fall wird lediglich an Ihrem Haus und an der Straße ein kleines
Kopfloch geöffnet. Für die Hauseinführung wird durch das Mauerwerk gebohrt.
Nach Verlegung des Leerrohres wird die Hauseinführung fachgerecht abgedichtet.
Wo endet das Glasfaserkabel?
Das
Glasfaserkabel endet direkt am Netzabschlussgerät in Ihrem Haus.
Wann wird festgelegt, an welchem Punkt die Anschlussleitung ins Haus
gelegt wird?
Die
Verlegung des Kabels sowie weitere Baumaßnahmen werden bei der Hausbegehung
durch die Fa. OpenXS besprochen. Hier erfahren Sie auch, dass in der Nähe des
Netzabschlussgerätes eine Steckdose zwingend erforderlich ist. Die Hausbegehungen
finden nach Ende der Aktionszeiträume statt. Für Terminabsprachen setzt sich
OpenXS direkt mit den Hauseigentümern in Verbindung. Sollten bei der Begehung höhere
Kosten für den Hausanschluss ermittelt werden, als zu Vertragsabschluss bekannt
war, so haben Sie ein Rücktrittsrecht vom Grundstücksnutzungsvertrag. Es ist
allerdings eine Verwaltungskostengebühr in Höhe von 100,00 € zu zahlen.
Wer übernimmt die hausinterne Verkabelung?
Der
Breitbandzweckverband baut den Anschluss bis zum Netzabschlusspunkt. Fiete.Net
schaltet dort eine ONT (Optical Network Termination - dieser
wandelt die eingehenden Lichtsignale in das jeweilig benötigte Datensignal) sowie die FRITZ!Box an. Von dort ist dann der
Eigentümer des Hauses für die weitere Innenhausverkabelung verantwortlich.
Hierfür kann der Eigentümer ein individuelles Angebot bei einem selbst
gewählten Fachbetrieb anfordern oder die Verkabelung eigenständig vornehmen.
Wir empfehlen, in Einfamilienhäusern eine sogenannte CAT5 bzw. CAT7 Verkabelung
vorzunehmen (moderne Netzwerkkabel).
Kann ich meine alte Verkabelung weiterhin nutzen?
Dies
bietet sich nicht an, da Sie dann nicht die von Ihnen beauftragte Leistung an
den Endgeräten erhalten. Nur die sogenannte CAT5 bzw. CAT7 Verkabelung garantiert
Ihnen die volle Leistung.
Kann ich auch kabellos im Internet surfen?
Ja, die
von Fiete.net bereitgestellte FRITZ!Box enthält
einen WLAN-Router. Sollten Sie einen eigenen Router einsetzen, so muss dieser
WLAN unterstützen.
Kann ich jeden beliebigen Router verwenden?
Empfehlenswert
ist es, einen Router bei Fiete.net mit zu beauftragen. Wenn Sie einen eigenen
Router für Ihren Glasfaseranschluss nutzen möchten, achten Sie bitte darauf,
dass dieser auch kompatibel zu der neuen Glasfaserleistung ist. Der Router muss
für die Bandbreite geeignet sein, die an Ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen
dazu finden Sie in den Angaben des Herstellers. Ältere Geräte sind gegebenenfalls
nicht kompatibel und unterstützen beispielsweise kein IPv6/ DS-Lite.
Kann ich meine vorhandenen Telefone weiter nutzen?
Sie
können weiterhin Ihr ISDN-Gerät einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale
werden auch weiterhin unterstützt.
Warum Glasfaser? Wie wird
der Glasfaseranschluss gebaut?
www.bkzsh.de/buerger/glasfaser/