⇑ / Einheitliche Behördennummer 115
Leistungsbeschreibung
Über die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist.
Zum Beispiel:
- Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
- Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
- Wie kann ich BAföG beantragen?
- Wo kann ich eine Melderegisterauskunft einholen?
- Wie melde ich ein Gewerbe an?
Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.
Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Grundsätzlich keine, da die 115 zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten ist.
Was sollte ich noch wissen?
Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.
Weitere Infromationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Arbeit und Beruf
- Ausweis und Pass
- Bauen
- Behinderung
- Berufsausbildung
- Erbschaft und Testament
- Fahrzeug und Verkehr
- Familie und Kinder
- Geburt
- Gesellschaft, Politik, Kultur
- Gesundheit und Krankheit
- Gewerbe, Wirtschaft und Tourismus
- Heirat und Partnerschaft
- Kinderbetreuung
- Landwirtschaft und Umwelt
- Migration und Asyl
- Notlagen und Opferhilfen
- Ruhestand, Rente
- Schule
- Sterbefall
- Studium
- Umzug
- Wehr- und Zivildienst
- Wohnen und Verbrauchen