⇑ / Wohnraumförderung: Mietwohnungen
Leistungsbeschreibung
Bauherren für den Neubau, die Sanierung und die Modernisierung von Mietwohnungen können staatliche Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten. Im Mietwohnungsbauprogramm können z. B. Altenwohnungen oder Wohngruppen beziehungsweise Wohngemeinschaften für Senioren gefördert werden.
Voraussetzungen:
- Die geförderte Neubauwohnung unterliegt 20 oder 35 Jahre lang Miet- und Belegungsbindungen und zwar zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden auf ihre Angemessenheit geprüft.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE-SH) ist vor Antragstellung zu beteiligen. Sie führt eine beratende Prüfung der Plan- und Ausführungsunterlagen durch.
An wen muss ich mich wenden?
An die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Stellungnahme zum Bauvorhaben von der Gemeinde/Stadt oder vom Kreis, in deren/dessen Bezirk die Baumaßnahme durchgeführt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5% der Darlehenssumme an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz - SHWoFG).
Anträge / Formulare
Anträge erhalten Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH).