Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. In diesem Bereich finden Sie alle Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung über den Namen.
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplanskizze,
Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.
Rechtsgrundlage
§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
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