Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. In diesem Bereich finden Sie alle Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung über den Namen.
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
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