Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. In diesem Bereich finden Sie alle Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung über den Namen.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Rechtsgrundlage
§ 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
§§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
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