Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. In diesem Bereich finden Sie alle Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung über den Namen.
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Rechtsgrundlage
§ 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
§ 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
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