Baugebiet Neuwittenbek: Gettorfer Weg/Bantesholm

Neuwittenbek
B-Plan 6

Ausschreibung
der Baugrundstücke im
Bebauungsplangebiet Nr. 6 – Gettorfer Weg / Bantesholm – der Gemeinde Neuwittenbek

Die Gemeinde Neuwittenbek bietet die im Bebauungsplangebiet Nr. 6 – Gettorfer Weg / Bantesholm - im anliegenden Lageplan nummerierten Wohnbaugrundstücke Nachtkoppel 2 und 4 sowie Hufwiese 1 – 30 öffentlich zum Verkauf an.

Die Kaufpreise für die gekennzeichneten Wohnbaugrundstücke sind auf dem Lageplan und in der Kaufpreisliste dargestellt. Die Kaufpreise sind endgültige Kaufpreise und werden als Festpreise angeboten. Die Grundstücke sind vermessen und für jedes Grundstück sind neue Grundbücher angelegt worden. Die Preise gelten für das erschlossene und vermessene Baugrundstück. Die Hausanschlusskosten, die an die privaten Versorgungsträger zu zahlen sind, sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind gesondert zu zahlen. Ein Baugrundgutachten liegt nicht für jedes Grundstück vor. Eine grundsätzliche Bebaubarkeit der Grundstücke ist möglich. Sofern gewünscht kann der Baugrund nach Absprache auf eigene Kosten untersucht werden.

Grundstücke, die für eine Bebauung mit Einzel- und/oder Doppelhäusern vorgesehen sind, werden grundsätzlich nur an Kaufinteressenten veräußert, die das Grundstück überwiegend zu eigenen Wohnzwecken nutzen wollen. Bewerbungen von Kaufinteressenten für die Wohnbaugrundstücke, die aus der Gemeinde Neuwittenbek kommen oder einen familiären Bezug 1. oder 2. Grades zu in der Gemeinde Neuwittenbek lebenden Personen haben, haben Vorrang. Gleiches gilt für aktuell Beschäftigte der Gemeinde Neuwittenbek. Mit Abgabe einer Bewerbung ist für diesen Personenkreis ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Ablauf nach der Vergaberichtlinie der Gemeinde Neuwittenbek:

Wer kann eine Bewerbung abgeben?

 

Jeder, der ein Wohnbaugrundstück erwerben und nutzen möchte. Es ist pro gemeinsam geführten Haushalt nur eine Bewerbung zulässig.

Wann bewerbe ich mich?

Ab sofort bis spätestens 28.02.2026, später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wie bewerbe ich mich?

                                                

Abgabe einer schriftlichen Bewerbung per E-Mail oder Brief unter Nennung mindestens eines Grundstückes. Es ist zwingend die zukünftige postalische Bezeichnung (z.B. Hufwiese 1) aus der Kaufpreisliste zu verwenden. Es dürfen maximal 2 Wunschgrundstücke benannt werden. Eine Rangfolge ist anzugeben. Bereits vorher geäußerte Grundstückswünsche haben keine Bedeutung. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die innerhalb des genannten Zeitraums eingehen.

Wo bewerbe ich mich?

Per E-Mail unter

finanzabteilung@amtdw.landsh.de

oder per Brief an 

Gemeinde Neuwittenbek

c/o Amt Dänischer Wohld

Postfach 1232

24212 Gettorf

 

Nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen und der Klärung ggfs. aufgetretener Fragen, erfolgt bei den mehrfach nachgefragten Grundstücken ein Losverfahren unter notarieller Aufsicht. Die Auslosung ist nichtöffentlich. Dabei werden drei Losverfahren durchgeführt:

  • Im ersten Losverfahren nehmen sodann Bewerber aus der Gemeinde Neuwittenbek gemäß Ziffer 4 der Richtlinie am Vergabeverfahren teil. Dem zuerst im Losverfahren gezogenen Bewerber wird das Grundstück zum Kauf angeboten.
  • Am zweiten Losverfahren nehmen sodann alle Bewerber aus der Gemeinde Neuwittenbek gemäß Ziffer 4 der Richtlinie teil, denen im ersten Losverfahren kein Grundstück zum Kauf angeboten werden konnte. In der Reihenfolge der gezogenen Lose können die Bewerber sich für ein noch nicht vergebenes Baugrundstück entscheiden.
  • Im dritten Losverfahren nehmen sodann alle übrigen Bewerber teil, die nicht aus der Gemeinde Neuwittenbek kommen oder familiären Bezug zu in der Gemeinde Neuwittenbek lebenden Personen haben. Dem zuerst im Losverfahren gezogenen Bewerber wird das Grundstück zum Kauf angeboten.

Den Bewerbern wird anschließend das Grundstück zum Kauf angeboten, sofern das Grundstück nur einmal nachgefragt wurde oder das Losglück den Bewerber ereilt hat. Die Angebotsfrist beträgt 6 Wochen und kann bei Bedarf einmalig um bis zu 3 Wochen verlängert werden. Sofern innerhalb dieser Frist keine verbindliche Kaufzusage vorliegt, wird das Grundstück dem Bewerber angeboten, dessen Los an zweiter Stelle gezogen wurde.

Was gibt es sonst noch zu beachten:

  • Die Käufer verpflichten sich, mit der Bebauung des Baugrundstückes gem. den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe des Grundstückes zu beginnen und innerhalb eines weiteren Jahres bezugsfertig herzustellen.

  • Nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes muss dieses mindestens 2 Jahre durch den Käufer selbst bewohnt werden, sofern nicht eine Ausnahme nach der Vergaberichtlinie erteilt worden ist.

  • Ein Weiterverkauf eines unbebauten Grundstückes darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde erfolgen.  Der Gemeinde steht im Falle eines möglichen Weiterverkaufes ein Rückkaufsrecht zu den ursprünglichen Bedingungen zu, dass die Gemeinde annehmen kann aber nicht muss. Der Rückkaufpreis entspricht dann dem jeweiligen Verkaufspreis ohne Verzinsung. Die Kosten des Rückkaufs hat der jeweilige Verkäufer zu tragen, das heißt, der jetzige Käufer des Grundstückes.

  • Mit der Abgabe einer Bewerbung für ein Baugrundstück wird die Vergaberichtlinie der Gemeinde Neuwittenbek anerkannt. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages besteht nicht. Die Gemeinde Neuwittenbek behält sich die endgültige Vergabe der Baugrundstücke vor.

Für Fragen steht Ihnen beim Amt Dänischer Wohld Herr Schwauna unter der Rufnummer 04346/91-272 zur Verfügung. Den Bebauungsplan, die Vergaberichtlinie der Gemeinde Neuwittenbek, einen bemaßten Lageplan mit den Kaufpreisen und eine Kaufpreisliste finden Sie rechts nebenstehend.

Gettorf, im Januar 2026

Gemeinde Neuwittenbek

Der Bürgermeister