Gemeindeausschuss Felm / Windpark Felm – Altenholz / 9. Mai 2025
Strom aus Erneuerbaren Energien: Windkraftanlagen auf Felmer Gebiet: Die Politik will auf der nächsten Gemeindevertretersitzung den Aufstellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans beschließen
Auf der Sitzung des Gemeindeausschusses am 7. Mai 2025, zu der die Vorsitzende Daniela Czapp (WGF Dänischer Wohld) die Ausschussmitglieder in der Bürgerbegegnungsstätte Felmerholz begrüßte, war eines der Themen der geplante Windpark Felm – Altenholz. Für das weitere Verfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde erforderlich.
Voraussetzung dafür ist ein Aufstellungsbeschluss, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22. Mai (19.30 Uhr im Dörpshus) fassen will.
Bei den Mitgliedern der drei Fraktionen WGF Dänischer Wohld, CDU und SPD stößt das Thema Windkraft auf eine positive Resonanz. So gab es in der Sitzung des Gemeindeausschusses keinen Gesprächsbedarf. Man nahm den Sachstand wohlwollend zur Kenntnis.

Windenergie in Felm – geplant sind drei Windkraftanlagen
Das Unternehmen Ebert Wind GmbH aus Kiel plant auf einer gemeindeübergreifenden Fläche (Felm/Altenholz) bei Rathmannsdorf die Errichtung von Windenergieanlagen. Nach Auskunft von Geschäftsführer Christian Nowack sind auf der rund 110 Hektar großen Felmer Fläche drei Windenergieanlagen (WEA) geplant – im gesamten Windpark sollen sechs WEA entstehen, sodass auf Altenholzer Gebiet ebenfalls drei Anlagen geplant werden.
Gesamthöhe einer Vestas-Anlage beträgt 200 Meter
Die geplanten Vestas-Anlagen (v162) haben einen Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Nabenhöhe von 125 Metern. Die Gesamthöhe beträgt 200 Meter. Alternativ kämen auch Vestas v150 in Betracht – das müsse die weitere Planung ergeben, so Nowack.
Innenministerium muss F-Planänderung genehmigen
Bis es tatsächlich zur Errichtung der Windkraftanlagen kommt, wird es noch einige Jahre dauern. Sollte die Gemeinde am 22. Mai den Aufstellungsbeschluss für die notwendige 15. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen, vergehen mindestens zwölf Monate, bis die Änderung rechtskräftig ist. Ausschlaggebend ist die Genehmigung durch das Innenministerium.
Das bedeutet, dass die Windenergieanlagen 2029, eher 2030, Strom liefern könnten.
Das weitere Verfahren sieht eine Genehmigung durch das Bundes-Immissionsgesetz (BImSchg) vor. Nach Auskunft von Christian Nowack könnten die vorbereitenden Erdarbeiten für die Windkraftanlagen frühestens Ende 2027 beginnen. „Das bedeutet, dass die Windenergieanlagen 2029, eher 2030, Strom liefern könnten“, erklärt der Geschäftsführer.

Warum die 14. F-Planänderung notwendig ist
Änderungen des Flächennutzungsplans sind auch für die Bauvorhaben „Neubau Feuerwehrgerätehaus inklusive Gewerbeflächen“ am Ortsausgang Felm Richtung Krück und „Wohnbauflächen“ am Ortsausgang Richtung Osdorf erforderlich – es wäre die 14. F-Planänderung.
Die Rolle des regionalen Grünzugs für Felm
Das Planungsbüro B2K gab in der Sitzung einen Sachstandsbericht und hatte eine gute Nachricht im Gepäck in Bezug auf den regionalen Grünzug. Im ersten Entwurf für die Neuaufstellung der Regionalpläne war für die Gemeinde Felm (Regionalplan II) durch den regionalen Grünzug keine weitere Möglichkeit für eine bauliche Entwicklung im Außenbereich vorgesehen.
Im zweiten Entwurf des Regionalplans II befinden sich die betroffenen Flächen nicht mehr im regionalen Grünzug. Das heißt, der regionale Grünzug stellt kein Planungshindernis mehr da.
Dagegen hatte die Gemeinde Felm seinerzeit mit weiteren betroffenen Gemeinden (Neuwittenbek, Schinkel und Lindau), vertreten durch das Amt Dänischer Wohld, Einspruch bzw. Bedenken geäußert. „Im zweiten Entwurf des Regionalplans II befinden sich die betroffenen Flächen nicht mehr im regionalen Grünzeug. Das heißt, der regionale Grünzug stellt kein Planungshindernis mehr da“, erklärte Planerin Lena Hering.
Zwölf Wohneinheiten möglich
Die potenzielle Siedlungsfläche am Ortsausgang Richtung Osdorf, südlich der Dorfstraße, bietet Platz für maximal zwölf Wohneinheiten. Auf der Fläche am Ortsausgang Richtung Krück sollen das neue Feuerwehrgeräthaus und der neue Bauhof entstehen. Zusätzlich ist Platz für zwei bis drei Gewerbebetriebe. Oberhalb der Bebauung ist eine Ausgleichsfläche vorgesehen. Der nächste Schritt im Bauleitverfahren ist nach der erfolgten Planungsanzeige die Erarbeitung von Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung (Planzeichnung/Begründung).
Spielplatzgrundstück An de Wurth
Weitaus schwieriger dürfte sich die Änderung des Bebauungsplans für das Spielplatzgrundstück An de Wurth gestalten. Hintergrund ist die frühere Ausweisung eines Teilgebiets als Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe), das sich tatsächlich anders entwickelt hat. Die Gemeinde möchte das Spielplatzgrundstück in Bauland umwidmen, um es anschließend verkaufen zu können. Das 600 Quadratmeter große Grundstück bietet Platz für ein Einfamilienhaus.
Ein komplizierter Sachverhalt
Die Entscheidungen liegen beim Innenministerium und beim Kreisbauamt, die teils unterschiedliche Parameter in ihrem Entscheidungsprozess anwenden. Es gilt, das richtige planungsrechtliche Verfahren zu wählen, um den B-Plan entsprechend ändern zu können. Die Information löste bei allen Ausschussmitgliedern Kopfschütteln aus – handelt es sich ihrer Ansicht nach doch nur um ein Grundstück für ein Haus.
In Kürze:
Einbruch in der Kita: Die Ausschussvorsitzende berichtete, dass in der Kita im April eingebrochen worden sei. Die Gemeinde reagiert, indem sie das Sicherheitssystem in Form von bereits bestehenden Überwachungskameras ausweitet.
Die SPD-Fraktion brachte mehrere Anfragen vor: 1. Geschirr für die „Alte Schule“ in Felmerholz: Die Ausschussvorsitzende erklärte, dass Geschirr für 60 Personen angeschafft werden soll.
Parksituation in Felmerholz im Kieler Weg: Aufgrund der aktuellen Parksituation – viele Autos stehen auf der Straße – bittet die SPD-Fraktion um Ausweitung des Halteverbots Richtung Alte Schule, insbesondere vor dem Feuerwehrgerätehaus. Nach Auskunft von Daniela Czapp soll es ein Thema der Verkehrsschau des Kreises im Juli sein. Angemerkt wurde die Frage der Kontrolle bzw. ihrer Durchführung. Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine Kontrolle notwendig sei.
Angesprochen wurde auch die Parksituation in der Straße Am Wohld. Aufgrund der geringen Straßenbreite stelle das Abstellen der Autos auf der Straße eine echte Gefahrensituation dar, so der Ausschuss. Bürgermeister Hermann-Josef Thoben (WGF Dänischer Wohld) wurde gebeten, mit den Anliegern deswegen Gespräche zu führen.
Abgelehnt: Der Gemeindeausschuss sprach sich einstimmig für die Ablehnung eines Antrages der AWO Gettorf und Umgebung auf zusätzliche Unterstützung einer Jugendpflegefahrt aus. Die Entscheidung fällt die Gemeindevertretung. Die Gemeinde hat eine Förderrichtlinie, die eine grundsätzliche Förderung von Ferienfreizeiten von 5 Euro pro Kind/Jugendlicher und Tag vorsieht.
Verkaufen: Der Gemeindeausschuss sprach sich für den Verkauf des gemeindlichen Weges Höhe Dorfstraße 24 aus. Die Entscheidung trifft die Gemeindevertretung.
Verkauf altes Feuerwehrgerätehaus Felmerholz: Die Gemeinde möchte das Grundstück verkaufen. Aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse ist ein Verkauf zurzeit nicht möglich.
Genehmigt: Der Gemeindeausschuss stimmte für eine Satzungsänderung der Freiwilligen Feuerwehr Rathmannsdorf-Felmerholz. Diese möchte eine Verwaltungsabteilung einrichten. Die Entscheidung trifft die Gemeindevertretung.