Kommunale Wärmeplanung
Für kleinere Gemeinden ist ein Konvoi-Verfahren für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung möglich. 

Gemeindevertretung Felm / Kommunale Wärmeplanung / 30. Juli 2025

Felm stimmt als achte Gemeinde für das Konvoi-Verfahren für die kommunale Wärmeplanung – damit haben alle amtsangehörigen Gemeinden für eine Beteiligung gestimmt



Zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung vor der Sommerpause begrüßte Bürgermeister Hermann-Josef Thoben (WGF Dänischer Wohld) die Mitglieder des Gremiums im Dörpshus. Auf der Tagesordnung stand u. a. die Beschlussfassung über die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung im kommunalen Konvoi mit Unterstützung der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH.

Als letzte von den acht Gemeinden des Amtes Dänischer Wohld hat Felm sich für dieses Vorgehen ausgesprochen. Mit dem Votum der Gemeinde sind alle Kommunen an Bord, sodass die Arbeiten für das Projekt Wärmeplanung beginnen können.

Die kommunale Wärmeplanung stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar, der auch kleinere Gemeinden wie Felm, Gettorf, Lindau, Neudorf-Bornstein, Neuwittenbek, Osdorf, Schinkel und Tüttendorf nachkommen müssen. Spätestens bis zum 30. Juni 2028 muss die Wärmeplanung fertig vorliegen – Stand jetzt. Nach Aussage der Klimaschutzagentur (KSA) stehen die Gemeinden ganz oben auf der Prioritätenliste der KSA, da alle Mitglied in der KSA sind.

Es soll eine Lenkungsgruppe gebildet werden, in der die Bürgermeisterin von Schinkel und die Bürgermeister von Felm, Gettorf, Lindau, Neudorf-Bornstein, Neuwittenbek, Osdorf und Tüttendorf stimmberechtigte Mitglieder sind.

Die kommunale Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren wird als ein Gesamtbericht für die acht Gemeinden des Amtes Dänischer Wohld erstellt. Zusätzlich soll ein auf das jeweilige Gemeindegebiet individueller kommunaler Wärmeplan erarbeitet werden.

Zuerst freiwillige kommunale Wärmeplanung

Bereits am 18. September 2023 hatte Felm die freiwillige kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Klimaschutzagentur wurde gebeten, entsprechende Förderanträge zu stellen.

Ende 2023 wurden die Förderungen gestrichen

Einiges ist seit September 2023 geschehen: Im November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Notkredite des Bundes für verfassungswidrig – genauer: die Verwendung von Corona-Notkrediten für den Klima- und Transformationsfonds. Die Folge: Die erwartete Fördermöglichkeit wurde von einem auf den anderen Tag gestrichen – in den Gemeinden herrschte große Unsicherheit in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung.

Neue Gesetze: Wärmeplanung wird gesetzlich zur Pflicht

Im Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG Bd) in Kraft, das die Länder verpflichtet, Wärmepläne für ihre Kommunen zu erstellen. Das dazu gehörige Ausführungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, die Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EKWG-SH), ist im März 2025 in Kraft getreten.

Die positive Auswirkung: Es herrscht Konnexität

Zwar sind die Ausführungsbestimmungen noch nicht in Kraft getreten, aber es ist klar, dass die kommunale Wärmeplanung eine gesetzliche Verpflichtung darstellt. Das hat finanzielle Auswirkungen: Es ist gesichert, dass an der Stelle der vormals gedachten Förderungen nun eine echte Konnexität vorhanden sein wird. Das bedeutet, dass den Kommunen die Kosten für die Wärmeplanung erstattet werden.

Land zahlt Ausgleich an die Gemeinde

Konnexität bedeutet: Wer bestellt, der bezahlt. Das Konnexitätsprinzip stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die Gemeinde übertragen werden, ohne dass die Kommunen für die finanzielle Mehrbelastung einen entsprechenden Ausgleich bekommen.

Gemeinde Felm
Für die kommunale Wärmeplanung darf die Gemeinde Felm vom Land einen pauschalen Ausgleichsbetrag von 10.387 Euro erwarten.


Felm darf 10.387 Euro erwarten

Das heißt für Felm, dass die Gemeinde auf Antrag einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von 8,50 Euro je Einwohner bekommt – entspricht 10.387 Euro. Sollten die Kosten für die Wärmeplanung höher sein, erfolgt die Festlegung der tatsächlichen Höhe der Ausgleichsmittel nach der Schlussrechnung. Das bedeutet, dass die Kommune in Vorleistung gehen muss. Entsprechend wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Summe von 10.387 Euro im Haushalt als Aufwand zu veranschlagen.

Tatkräftige Unterstützung durch die Klimaschutzagentur

Durch die obengenannten Entwicklungen mussten die Umsetzungsschritte für die Wärmeplanung neu überdacht werden. Die Klimaschutzagentur hat für die Mitgliedsgemeinden ein Verfahren zur tatkräftigen Unterstützung vorgeschlagen. Das betrifft insbesondere die sogenannte Eignungsprüfung nach Paragraf 14 Wärmeplanungsgesetz des Bundes – ansonsten wird die Klimaschutzagentur gemeinsam mit der Amtsverwaltung das Projekt kommunale Wärmeplanung voranbringen.

Kostenersparnis und Ressourcennutzung

Um die Ressourcen zu bündeln, ist eine Konvoi-Bildung möglich – da das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein es kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zwecks Kostenersparnis und Ressourcennutzung ermöglicht, im Verbund mit anderen Kommunen die Wärmeplanung aufzustellen.

Regionalplanung: Widerspruch der Gemeinde gegen ersten Entwurf 2023 aufgrund des geplanten regionalen Grünzugs

Auf der Tagesordnung stand auch das Beteiligungsverfahren für den zweiten Entwurf des Regionalplans der Landesplanung für den Planungsraum II, zu dem der Kreis Rendsburg-Eckernförde gehört. Beim ersten Entwurf 2023 hatte Felm große Einwände und legte Widerspruch ein. Der Grund: Der geplante regionale Grünzug würde die gesamte Ortslage von Felm umschließen, sodass der Gemeinde jegliche bauliche Entwicklungsmöglichkeit, wie sie im Ortsentwicklungskonzept vorgesehen ist, genommen werden würde.

Zweiter Entwurf: positive Nachricht für Felm

Angesichts des zweiten Planungsentwurfs gibt es für die Gemeinde Felm gute Nachrichten: „Im Hinblick auf das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Felm wird der regionale Grünzug am östlichen und am westlichen Ortseingang zurückgenommen“, heißt es im Abwägungsergebnis der Landesplanung zum ersten Entwurf. Das bedeutet im Klartext, dass zum Beispiel dem Neubau des Felmer Feuerwehrgerätehauses in Kombination mit dem Bauhof am Ortseingang Richtung Krück nichts mehr im Wege steht. „Wir haben Freiräume geschaffen“, kommentierte der Bürgermeister, „unsere Lage hat sich wesentlich verbessert.“

In Kürze:

Umwidmung Spielplatz An de Wurth: Die Gemeinde möchte den Spielplatz in Bauland umwidmen. Eigentlich gab es bereits eine positive Entwicklung in der Angelegenheit. Doch jetzt teilte das Bauamt des Amtes mit, dass die beteiligten Behörden ihre Entscheidungen in Bezug auf das Verfahren verschieben.

Defibrillatoren im Gemeindegebiet: Der „Defi“ am Dörpshus in Felm soll überprüft werden, die Aufstellung zweier weiterer „Defis“ sind bei der Schmiede im Ortsteil Krück und bei der Alten Schule im Ortsteil Felmerholz geplant. Kosten: rund 5000 Euro. Vor der Anschaffung soll überprüft werden, ob über die Sozialverbände erneut ein gesponsertes Gerät zu bekommen ist.

Sehr gute Beteiligung: An der diesjährigen Seniorenfahrt im August nach Cismar nehmen 74 Seniorinnen und Senioren teil.

Seniorengeburtstage: Aufgrund einer Anregung der Amtsverwaltung sollen die Besuche des Bürgermeisters bei Seniorengeburtstagen in Zukunft auf den 75., 80., 85. und 90. Geburtstag beschränkt werden. Hintergrund dieser Anregung ist eine Software-Änderung im Fachverfahren beim Amt. Bisher erfolgte der Besuch des Bürgermeisters ab dem 80. Geburtstag jährlich.

Einweihung neues Feuerwehrgerätehaus Felmerholz: Am 13. September 2025 soll das neue Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Rathmannsdorf-Felmerholz offiziell eingeweiht werden.

Pflege der Querungshilfen: Es wurde Kritik an der mangelnden Pflege der Querungshilfen in Felm und Felmerholz geübt.

Reinigung der Gullydeckel: Die fehlende Reinigung bzw. Instandhaltung der Gullydeckel wurde beanstandet. Bei Starkregen ist eine hundertprozentige Funktion nicht gegeben.




Gemeindeausschuss Felm / Windpark Felm – Altenholz / 9. Mai 2025

Strom aus Erneuerbaren Energien: Windkraftanlagen auf Felmer Gebiet: Die Politik will auf der nächsten Gemeindevertretersitzung den Aufstellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans beschließen

Auf der Sitzung des Gemeindeausschusses am 7. Mai 2025, zu der die Vorsitzende Daniela Czapp (WGF Dänischer Wohld) die Ausschussmitglieder in der Bürgerbegegnungsstätte Felmerholz begrüßte, war eines der Themen der geplante Windpark Felm – Altenholz. Für das weitere Verfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde erforderlich.

Voraussetzung dafür ist ein Aufstellungsbeschluss, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22. Mai (19.30 Uhr im Dörpshus) fassen will.

Bei den Mitgliedern der drei Fraktionen WGF Dänischer Wohld, CDU und SPD stößt das Thema Windkraft auf eine positive Resonanz. So gab es in der Sitzung des Gemeindeausschusses keinen Gesprächsbedarf. Man nahm den Sachstand wohlwollend zur Kenntnis.

Landwirtschaftliche Fläche in Rathmannsdorf/Potenzialfläche Windpark
Auf dieser landwirtschaftlich genutzten Fläche in Rathmannsdorf könnten 2030 Windkraftanlagen in Betrieb gehen.


Windenergie in Felm – geplant sind drei Windkraftanlagen

Das Unternehmen Ebert Wind GmbH aus Kiel plant auf einer gemeindeübergreifenden Fläche (Felm/Altenholz) bei Rathmannsdorf die Errichtung von Windenergieanlagen. Nach Auskunft von Geschäftsführer Christian Nowack sind auf der rund 110 Hektar großen Felmer Fläche drei Windenergieanlagen (WEA) geplant – im gesamten Windpark sollen sechs WEA entstehen, sodass auf Altenholzer Gebiet ebenfalls drei Anlagen geplant werden.

Gesamthöhe einer Vestas-Anlage beträgt 200 Meter

Die geplanten Vestas-Anlagen (v162) haben einen Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Nabenhöhe von 125 Metern. Die Gesamthöhe beträgt 200 Meter. Alternativ kämen auch Vestas v150 in Betracht – das müsse die weitere Planung ergeben, so Nowack.

Innenministerium muss F-Planänderung genehmigen

Bis es tatsächlich zur Errichtung der Windkraftanlagen kommt, wird es noch einige Jahre dauern. Sollte die Gemeinde am 22. Mai den Aufstellungsbeschluss für die notwendige 15. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen, vergehen mindestens zwölf Monate, bis die Änderung rechtskräftig ist. Ausschlaggebend ist die Genehmigung durch das Innenministerium.

Das bedeutet, dass die Windenergieanlagen 2029, eher 2030, Strom liefern könnten.

Das weitere Verfahren sieht eine Genehmigung durch das Bundes-Immissionsgesetz (BImSchg) vor. Nach Auskunft von Christian Nowack könnten die vorbereitenden Erdarbeiten für die Windkraftanlagen frühestens Ende 2027 beginnen. „Das bedeutet, dass die Windenergieanlagen 2029, eher 2030, Strom liefern könnten“, erklärt der Geschäftsführer.

Windpark Felm/Altenholz
Das Unternehmen Ebert Wind GmbH plant, einen  gemeindeübergreifenden Windpark im Felmer Ortsteil Rathmannsdorf und Altenholz zu errichten. Die Übersichtskarte zeigt die Fläche der Gemeinde Felm (orange dargestellt), auf der die Windkraftanlagen errichtet werden könnten.


Warum die 14. F-Planänderung notwendig ist

Änderungen des Flächennutzungsplans sind auch für die Bauvorhaben „Neubau Feuerwehrgerätehaus inklusive Gewerbeflächen“ am Ortsausgang Felm Richtung Krück und „Wohnbauflächen“ am Ortsausgang Richtung Osdorf erforderlich – es wäre die 14. F-Planänderung.

Die Rolle des regionalen Grünzugs für Felm

Das Planungsbüro B2K gab in der Sitzung einen Sachstandsbericht und hatte eine gute Nachricht im Gepäck in Bezug auf den regionalen Grünzug. Im ersten Entwurf für die Neuaufstellung der Regionalpläne war für die Gemeinde Felm (Regionalplan II) durch den regionalen Grünzug keine weitere Möglichkeit für eine bauliche Entwicklung im Außenbereich vorgesehen.

Im zweiten Entwurf des Regionalplans II befinden sich die betroffenen Flächen nicht mehr im regionalen Grünzug. Das heißt, der regionale Grünzug stellt kein Planungshindernis mehr da.

Dagegen hatte die Gemeinde Felm seinerzeit mit weiteren betroffenen Gemeinden (Neuwittenbek, Schinkel und Lindau), vertreten durch das Amt Dänischer Wohld, Einspruch bzw. Bedenken geäußert. „Im zweiten Entwurf des Regionalplans II befinden sich die betroffenen Flächen nicht mehr im regionalen Grünzeug. Das heißt, der regionale Grünzug stellt kein Planungshindernis mehr da“, erklärte Planerin Lena Hering.

Zwölf Wohneinheiten möglich

Die potenzielle Siedlungsfläche am Ortsausgang Richtung Osdorf, südlich der Dorfstraße, bietet Platz für maximal zwölf Wohneinheiten. Auf der Fläche am Ortsausgang Richtung Krück sollen das neue Feuerwehrgeräthaus und der neue Bauhof entstehen. Zusätzlich ist Platz für zwei bis drei Gewerbebetriebe. Oberhalb der Bebauung ist eine Ausgleichsfläche vorgesehen. Der nächste Schritt im Bauleitverfahren ist nach der erfolgten Planungsanzeige die Erarbeitung von Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung (Planzeichnung/Begründung).

Spielplatzgrundstück An de Wurth

Weitaus schwieriger dürfte sich die Änderung des Bebauungsplans für das Spielplatzgrundstück An de Wurth gestalten. Hintergrund ist die frühere Ausweisung eines Teilgebiets als Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe), das sich tatsächlich anders entwickelt hat. Die Gemeinde möchte das Spielplatzgrundstück in Bauland umwidmen, um es anschließend verkaufen zu können. Das 600 Quadratmeter große Grundstück bietet Platz für ein Einfamilienhaus.

Ein komplizierter Sachverhalt

Die Entscheidungen liegen beim Innenministerium und beim Kreisbauamt, die teils unterschiedliche Parameter in ihrem Entscheidungsprozess anwenden. Es gilt, das richtige planungsrechtliche Verfahren zu wählen, um den B-Plan entsprechend ändern zu können. Die Information löste bei allen Ausschussmitgliedern Kopfschütteln aus – handelt es sich ihrer Ansicht nach doch nur um ein Grundstück für ein Haus.

In Kürze:

Einbruch in der Kita: Die Ausschussvorsitzende berichtete, dass in der Kita im April eingebrochen worden sei. Die Gemeinde reagiert, indem sie das Sicherheitssystem in Form von bereits bestehenden Überwachungskameras ausweitet.

Die SPD-Fraktion brachte mehrere Anfragen vor: 1. Geschirr für die „Alte Schule“ in Felmerholz: Die Ausschussvorsitzende erklärte, dass Geschirr für 60 Personen angeschafft werden soll.

Parksituation in Felmerholz im Kieler Weg: Aufgrund der aktuellen Parksituation – viele Autos stehen auf der Straße – bittet die SPD-Fraktion um Ausweitung des Halteverbots Richtung Alte Schule, insbesondere vor dem Feuerwehrgerätehaus. Nach Auskunft von Daniela Czapp soll es ein Thema der Verkehrsschau des Kreises im Juli sein. Angemerkt wurde die Frage der Kontrolle bzw. ihrer Durchführung. Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine Kontrolle notwendig sei.

Angesprochen wurde auch die Parksituation in der Straße Am Wohld. Aufgrund der geringen Straßenbreite stelle das Abstellen der Autos auf der Straße eine echte Gefahrensituation dar, so der Ausschuss. Bürgermeister Hermann-Josef Thoben (WGF Dänischer Wohld) wurde gebeten, mit den Anliegern deswegen Gespräche zu führen.

Abgelehnt: Der Gemeindeausschuss sprach sich einstimmig für die Ablehnung eines Antrages der AWO Gettorf und Umgebung auf zusätzliche Unterstützung einer Jugendpflegefahrt aus. Die Entscheidung fällt die Gemeindevertretung. Die Gemeinde hat eine Förderrichtlinie, die eine grundsätzliche Förderung von Ferienfreizeiten von 5 Euro pro Kind/Jugendlicher und Tag vorsieht.

Verkaufen: Der Gemeindeausschuss sprach sich für den Verkauf des gemeindlichen Weges Höhe Dorfstraße 24 aus. Die Entscheidung trifft die Gemeindevertretung.

Verkauf altes Feuerwehrgerätehaus Felmerholz: Die Gemeinde möchte das Grundstück verkaufen. Aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse ist ein Verkauf zurzeit nicht möglich.

Genehmigt: Der Gemeindeausschuss stimmte für eine Satzungsänderung der Freiwilligen Feuerwehr Rathmannsdorf-Felmerholz. Diese möchte eine Verwaltungsabteilung einrichten. Die Entscheidung trifft die Gemeindevertretung.