
Sitzung Gemeindevertretung Neudorf-Bornstein / „Windenergiegebiet Rothenstein“ / Änderung des Flächennutzungsplans / Umfassende Bürgerbeteiligung geplant / Kommunale Wärmeplanung / 30. Juni 2025
„Windenergiegebiet Rothenstein“ – die Gemeinde gibt mit dem Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans grünes Licht für den Planungsbeginn
Zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung vor der Sommerpause begrüßte Bürgermeister Christoph Arp (CDU) die Mitglieder des Gremiums am 26. Juni 2025 im Feuerwehrgerätehaus Neudorf. Neun von elf Gemeindevertretern waren anwesend. Thematisch ging es unter anderem um die Planungen für einen Windpark auf Gemeindegebiet bzw. um den Startschuss für das Bauleitverfahren.
Ein Vorhabenträger möchte in der Gemeinde Neudorf-Bornstein Windenergieanlagen errichten. Die Anlagen sollen in einem Bereich südlich der Bahntrasse, westlich der Siedlung Rothenstein, nördlich des Ortsteils Bornstein und östlich der Gemeindegrenze entstehen.
Für die weitere Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde erforderlich. Die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche soll in eine Fläche für Sondernutzung umgewandelt werden. Mit acht Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme votierte die Gemeindevertretung für den Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung.
Durch den Aufstellungsbeschluss entstehen keine Kosten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist eine Kostenübernahmeerklärung zwischen Gemeinde und Vorhabenträger zu schließen.
Die betroffene Fläche ist im Regionalplan für den Planungsraum II „Windenergie an Land“ derzeit nicht als Vorranggebiet Windenergie ausgewiesen. Deswegen forderte die Gemeindevertretung die Amtsverwaltung Dänischer Wohld auf, für das Gebiet „Windenergiegebiet Rothenstein“ bei der Landesplanungsbehörde für die Gemeinde einen Antrag auf Zielabweichung von den Darstellungen im Regionalplan II zu stellen. Auch bei dieser Abstimmung gab es eine Nein-Stimme.
Als vierte Gemeinde im Amtsbereich stimmte Neudorf-Bornstein dem Konvoi-Verfahren für die kommunale Wärmeplanung zu, zu der die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist.
Eines stellte Bürgermeister Christoph Arp in der Sitzung klar: „Heute setzen wir den Startschuss für das Checken der Möglichkeiten für das geplante Windenergiegebiet – mehr nicht.“ Im Bauleitverfahren, was durch den Aufstellungsbeschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplans eröffnet wird, werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Parameter (Abstandsregeln, Landschaft, Umwelt, Flora und Fauna, Archäologie) aufgenommen, analysiert und bewertet – auch die Bedenken aus der Einwohnerschaft.
Heute setzen wir den Startschuss für das Checken der Möglichkeiten für das geplante Windenergiegebiet – mehr nicht.
In der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung hatte eine Bürgerin ihre Bedenken vorgetragen: Wie sieht es mit dem Schutz des Hünengrabs aus? Wie steht es mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Wohnqualität aus? Durch die Windenergieanlagen befürchtet die Bürgerin einen Wertverlust ihres Hauses/Grundstückes in Rothenstein.
Vier bis fünf Windenergieanlagen könnten entstehen
Nach bisherigen Erkenntnissen können auf der geplanten Fläche vier bis maximal fünf Windenergieanlagen entstehen. Genaueres wird im Laufe des Bauleitverfahrens deutlich.
Gemeinde vergrößert die Abstandsregelungen zu den Ortslagen
Im Antrag an die Landesplanungsbehörde in Sachen Zielabweichung vom Regionalplan II „Windenergie an Land“ schlägt die Gemeinde Abstandsregelungen vor, die größer als die vom Land vorgesehenen Regelungen ausfallen: Zur Ortslage Bornstein, zur Ortslage Neudorf und zur Ortslage Schnellmark (Gemeinde Altenhof) wird jeweils ein Abstand von 1000 Metern berücksichtigt – anstatt 800 Meter. Zu Waldflächen ist ein geringerer Abstand von 30 Metern vorgesehen – anstatt 100 Meter.
Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan II „Windenergie an Land“
Nach Auskunft des Amtes hat der Antrag der Gemeinde auf Zielabweichung vom Regionalplan II „Windenergie an Land“ gute Aussichten auf Erfolg. Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land von Januar 2024 hat der Bundesgesetzgeber den Paragrafen 245e, Absatz 5, Baugesetzbuch neu eingeführt. Der Paragraf besagt, dass Gemeinden eigenständig zusätzliche Windenergiegebiete ausweisen können – solange das Flächenziel im jeweiligen Bundesland noch nicht erreicht ist. Das ist in Schleswig-Holstein der Fall.
Windenergiefläche schränkt die Gemeinde nicht in ihrer Entwicklung ein
Die Landesplanungsbehörde muss laut Gesetz dem Antrag der Gemeinde auf Zielabweichung stattgeben, wenn „der Raumordnungsplan an der von der Gemeinde geplanten Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt.“ Das heißt im Klartext, dass eine Windenergienutzung auf der geplanten Fläche die Entwicklung der Gemeinde nicht einschränken darf – das ist bei der betroffenen Fläche der Fall.
Wir wollen das gesamte Thema transparent bearbeiten.
Einig waren sich die beiden Fraktionen von CDU und SPD, dass die Bevölkerung umfassend über das Projekt und das Verfahren informiert werden soll. „Wir wollen das gesamte Thema transparent bearbeiten“, sagte Bürgermeister Arp. Christiane Schwarzer (SPD) schlug die Durchführung einer Onlinebefragung wie beim Ortsentwicklungsfahren vor. Diese Anregung nahm der Bürgermeister gerne auf.

Umfassende Bürgerbeteiligung geplant
Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, will die Gemeinde eine Einwohnerversammlung, eine Onlinebefragung und einen Bürgermeisterbrief auf den Weg bringen, der auf die Auslage der Pläne in der Amtsverwaltung hinweist.
Ich bin nicht gegen Windkraft, aber gegen das Verfahren. Wir hätten zu Beginn des Prozesses eine Einwohnerversammlung durchführen sollen.
Holger Bohrmann, Fraktionsvorsitzender der SPD, kritisierte die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung. „Ich bin nicht gegen Windkraft, aber gegen das Verfahren. Wir hätten zu Beginn des Prozesses eine Einwohnerversammlung durchführen sollen.“
„Im Moment haben wir noch gar nichts mitzuteilen. Mit welchen Informationen hätten wir zu diesem Zeitpunkt in die Bürgerbeteiligung gehen sollen?“
Kervin Groth, Vorsitzender des Bauausschusses (CDU), entgegnete, dass die Gemeinde Stand jetzt noch gar nicht über Informationen verfüge: „Im Moment haben wir noch gar nichts mitzuteilen. Mit welchen Informationen hätten wir zu diesem Zeitpunkt in die Bürgerbeteiligung gehen sollen?“ Der Bauausschussvorsitzende versicherte, dass eine umfassende Bürgerbeteiligung geplant sei.
Einstimmiges Votum für kommunale Wärmeplanung
Neudorf-Bornstein ist die vierte von acht amtsangehörigen Gemeinden, die dem Konvoi-Verfahren für die kommunale Wärmeplanung zugestimmt hat. Das Votum fiel einstimmig aus. Zuvor hatten bereits Tüttendorf, Neuwittenbek und Lindau entsprechende Beschlüsse gefasst.
Wortlaut des Beschlusses
So lautet der Tagesordnungspunkt, über den das Neudorf-Bornsteiner Gremium einen Beschluss gefasst hat: „Beschluss über die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung im kommunalen Konvoi mit Unterstützung der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH“.
Freiwillig beschlossen bereits im September 2023
Bereits in ihrer Sitzung am 21. September 2023 hat die Gemeindevertretung die freiwillige kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Klimaschutzagentur, in der die Gemeinde wie alle Gemeinden im Amt Dänischer Wohld Mitglied ist, wurde gebeten, entsprechende Förderanträge zu stellen.
Seit März 2025 komplett andere Förderkulisse und Gesetzeslage
Wegfall der Förderungen und neue Gesetze schufen eine völlig neue Situation für die Gemeinden. War die Wärmeplanung vorher freiwillig, ist sie seit März 2025 durch die Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes (EKWG-SH), das eine Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes von 2024 darstellt, gesetzlich verpflichtend.
Jetzt greift das Konnexitätsprinzip
Das hat positive finanzielle Auswirkungen für Neudorf-Bornstein, da jetzt an der Stelle der vormals gedachten Förderungen nun eine echte Konnexität vorhanden sein wird. Das bedeutet, dass der Kommune die Kosten für die Wärmeplanung erstattet werden.
Neudorf-Bornstein bekommt 9494,50 Euro als Ausgleich
Das heißt für Neudorf-Bornstein, dass die Gemeinde auf Antrag einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von 8,50 Euro je Einwohner bekommt – entspricht 9494,50 Euro. Sollten die Kosten für die Wärmeplanung höher sein, erfolgt die Festlegung der tatsächlichen Höhe der Ausgleichsmittel nach der Schlussrechnung. Die Kommune muss also in Vorleistung gehen. Entsprechend wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Summe von 9494,50 Euro im Haushalt als Aufwand zu veranschlagen.
Ganz oben auf der Liste der Klimaschutzagentur
Die Projektplanung übernehmen die Klimaschutzagentur des Kreises und die Amtsverwaltung. Sie haben eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet, die alle acht amtsangehörigen Gemeinden beraten und dafür einen Beschluss fassen sollen – noch vor Beginn der Sommerpause, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Ist das passiert, stehen die Gemeinden des Amtes Dänischer Wohld ganz oben auf der Liste der Klimaschutzagentur. Spätestens bis zum 30. Juni 2028 muss die Wärmeplanung der Kommunen fertig sein – Stand jetzt.
Vorteile des Konvoi-Verfahrens
Um die Ressourcen zu bündeln, ist eine Konvoi-Bildung geplant – da das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein es kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zwecks Kostenersparnis und Ressourcennutzung ermöglicht, im Verbund mit anderen Kommunen die Wärmeplanung aufzustellen.
Bürgermeister hat volles Stimmrecht in der Lenkungsgruppe
Haben alle Gemeinden dem Konvoi-Verfahren für kommunale Wärmeplanung zugestimmt bzw. einen Beschluss gefasst, wird ein externes Planungsbüro mit den Untersuchungen beauftragt. Die kommunale Wärmeplanung wird sowohl als Gesamtübersicht als auch als individueller Wärmeplan für jede einzelne Gemeinde erarbeitet. Es soll eine Lenkungsgruppe gebildet werden, in der die Bürgermeisterin und alle sieben Bürgermeister Mitglied sind – sie haben ein volles Stimmrecht. Für Neudorf-Bornstein wird Bürgermeister Christoph Arp Mitglied der Lenkungsgruppe sein.

Neudorf-Bornstein / 14. April 2025
Schmierereien an Buswartehäuschen an der B76: Gemeinde erstattet Anzeige bei der Polizei – 500 Euro Belohnung für Hinweise
Bürgermeister Christoph Arp (CDU) reicht es jetzt. Die beiden Buswartehäuschen auf beiden Seiten der B76 sind seit Jahren begehrte Objekte von Menschen, die gerne Parolen auf Stromkästen oder auch auf Buswartehäuschen schmieren.
Besonders die Parolen in Bezug auf den Fußballbundesligisten Holstein Kiel (KSV) sind dort immer wieder zu lesen – kaum hat der Gemeindearbeiter das Häuschen neu gestrichen, ist es nur kurze Zeit später wieder mit Parolen beschmiert. Mit Fankultur hat das nach Auffassung des Bürgermeisters nichts zu tun. Genau das ist in der vergangenen Woche passiert. Am Donnerstag hat der Gemeindearbeiter die Holzhäuschen frisch gestrichen. Noch in derselben Nacht wurden beide Häuschen wieder beschmiert – wieder mit KSV-Parolen.
„Das hat nichts mehr mit Fankultur zu tun. Das sind Schmierereien auf fremdem Eigentum.“
Als der Gemeindearbeiter am Freitag die neuen Schmierereien entdeckte, erstattete er umgehend Anzeige bei der Polizei. Bürgermeister Christoph Arp bekräftigt: „Das hat nichts mehr mit Fankultur zu tun. Das sind Schmierereien auf fremdem Eigentum.“
Bürgermeister setzt Belohnung von 500 Euro aus
Seine Geduld ist aufgebraucht. Schließlich koste die Sanierung der Buswartehäuschen jedes Mal Geld und Zeit, so Arp. Deshalb hat der Bürgermeister jetzt 500 Euro Belohnung für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der/des Täter(s) führen. Noch am Freitag hat der Gemeindearbeiter die Häuschen ein zweites Mal frisch gestrichen.
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
Die Polizeistation Gettorf erklärt, dass es sich bei den Schmierereien keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um gemeinschädliche Sachbeschädigungen handelt. Unter die Bezeichnung „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ fallen Beschädigungen an Gegenständen des öffentlichen Nutzens, zum Beispiel an Verkehrsschildern, öffentlichen Bänken oder Buswartehäuschen.
Auch weitere Gemeinden im Amtsbereich Dänischer Wohld sind betroffen
Bereits auf der Sitzung des Amtsausschusses Ende Februar klagte Amtsvorsteher Jens Krabbenhöft über vermehrt auftretende Kleber und Schmierereien an Ortsschildern in seiner Gemeinde Lindau. Auch er erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Bürgermeister der amtsgehörigen Gemeinden stimmten ihm zu – auch in ihren Gemeinden gibt es zahlreiche Schmierereien und Kleber an Ortsschildern und Stromkästen.
>Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Gettorf unter der Telefonnummer 04346/296 5000 entgegen.