
„Windenergiegebiet Rothenstein“ / Einwohnerversammlung Neudorf-Bornstein / 26. September 2025
„Windenergiegebiet Rothenstein“ – Auf der Fläche von 50 Hektar wären vier Windenergieanlagen realistisch
Das Thema Windkraft stand im Fokus der jüngsten Einwohnerversammlung der Gemeinde Neudorf-Bornstein. Bürgermeister Christoph Arp (CDU) hatte zur Versammlung in den Saal des Landgasthofs Arp eingeladen, der bis auf den letzten Platz besetzt war.
Das Interesse an dem Hauptthema „Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans“ war groß. Hintergrund: Es gibt einen Vorhabenträger, der ein Windenergiegebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Neudorf-Bornstein im Ortsteil Rothenstein plant. Es handelt sich um das Unternehmen Windenergie Rothenstein GmbH & Co. KG, das aus acht Einzelpersonen und der Planungsgesellschaft Cimbergy Plus GmbH & Co. KG aus Husum besteht. Der Sitz des Unternehmens ist Rothenstein.
Auf einer 50 Hektar großen Fläche zwischen der Bahntrasse Kiel – Flensburg im Norden, Rothenstein und Sprengel im Osten, Hülken und Langkoppel im Süden sowie der Gemeindegrenze zu Altenhof im Westen möchte der Vorhabenträger vier Windenergieanlagen errichten.
Mit dem Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich „Windenergiegebiet Rothenstein“, den die Gemeindevertretung am 26. Juni 2025 gefasst hat, ist die Gemeinde in die Bauleitplanung eingestiegen. Das Verfahren sieht eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor, die mit der Einwohnerversammlung am 16. September stattgefunden hat.
Bürgermeister Arp begrüßte zum Thema Windkraft Oke Kinsky von der Planungsgesellschaft Cimbergy Plus GmbH & Co. KG sowie Torben Sell und Jessica Bianca Gawelczyk von dem Planungsbüro Claussen-Seggelke Stadtplaner, die die Bürgerinnen und Bürger über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung informierten.
Die Frage der Abstände zur Wohnbebauung ist ein wesentlicher Faktor
Ein wesentlicher Faktor bei der Planung für Windenergieanlagen (WEA) ist die Frage nach den Abständen der Anlagen zu Ortslagen und zur Einzelbebauung. Noch im Juni hatte die Gemeinde einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan II „Windenergie an Land“ gestellt. Für die Potenzialfläche wollte die Gemeinde folgende Anpassungen vorschlagen: Zur Ortslage Bornstein, zur Ortslage Neudorf und zur Ortslage Schnellmark (Gemeinde Altenhof) sollten die Abstände von 800 auf 1000 Metern steigen.
Windenergie: Bundesrecht und Regionalpläne der Landesplanung
Für den Laien ist die Rechtslage in Sachen Windenergie schwer überschaubar, zumal rechtlich gesehen derzeit viel in Bewegung ist. Im August gab es rechtliche Änderungen im Bundesrecht, daher ist der von der Gemeinde beantragte oben beschriebene Zielabweichungsantrag entbehrlich geworden. Zudem schreibt die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein aktuell die Regionalpläne für das Thema Windenergie an Land fort, um die im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegten Flächenziele für das Land Schleswig-Holstein zu erreichen: Bis zum 31. Dezember 2027 sind 1,3 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 sind 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. „Dafür ist es erforderlich, dass erheblich mehr Vorranggebiete ausgewiesen werden“, erklärt der Fachplaner.

Neue Regionalpläne: Sicher ist nur, dass Windenergienutzung mehr Gewicht bekommen wird
Noch handelt es sich um Entwürfe der Regionalpläne. Die Kriterien für die Flächenausweisung der Vorranggebiete würden sich mit Sicherheit ändern, so Torben Sell. Sehr wahrscheinlich sei, dass Abwägungskriterien wie zum Beispiel Umfassung von Ortslagen, Windenergie-Trassen zu den Grünbrücken, Naturparke, Denkmalschutz oder regionale Grünzüge in Zukunft zugunsten der Windenergienutzung weniger Gewicht haben würden. Wie genau sich beispielsweise die Abstände zu Siedlungen und Wohngebäuden ändern würden, stehe ebenfalls noch nicht fest. (Die Regionalpläne Windenergie an Land sollen bis Herbst 2026 fertiggestellt sein.)
Wir schaffen mit der Bauleitplanung einen Rahmen für die Projektplanung, das heißt nicht, dass wir einen Windpark bauen.
Das neue Bundesrecht sieht die Möglichkeit von Beschleunigungsgebieten vor – die möchte der Vorhabenträger in Rothenstein anwenden. Jetzt kommt die Gemeinde ins Spiel. Mit der Bauleitplanung, 8. Änderung des Flächennutzungsplans, verschafft sich die Gemeinde Gestaltungsspielraum, Rechtssicherheit und Einflussnahme. „Wir gehen in die Planung und in die Analyse, hinterfragen die Wirtschaftlichkeit – kurzum, wir schaffen mit der Bauleitplanung einen Rahmen für die Projektplanung“, stellte der Bürgermeister klar, „das heißt nicht, dass wir einen Windpark bauen.“
Ich bin der Überzeugung, dass in Zukunft Gebiete ohne Mitsprache der Gemeinde überplant und ausgewiesen werden.
Angesichts der Entwürfe der Regionalpläne „Windenergie an Land“ sei für ihn klar: „Ich bin der Überzeugung, dass in Zukunft Gebiete ohne Mitsprache der Gemeinde überplant und ausgewiesen werden“, so Christoph Arp. „Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sichert sich die Gemeinde die planrechtliche Steuerung“, bekräftigte der Fachplaner. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die Gemeinde die Abstände, die die Regionalplanung vorsieht, erhöhen kann: von 800 auf 1000 Meter zu Siedlungen.
Ist Rothenstein eine Siedlung oder eine Ansammlung von Einzelhäusern?
Aus der Zuhörerschaft kamen viele Fragen, die vor allem die Abstände der WEA zu Bebauungen betrafen. So ging es um die Frage, ob es sich bei dem Ortsteil Rothenstein um eine Siedlung oder eine Ansammlung von Einzelhäusern handele. Von der Antwort hängt die Abstandsregelung ab. „Siedlungen müssen ein gewisses städtebauliches Gewicht haben“, sagte Fachplaner Sell, „das muss man abklären.“ Ansonsten gelte folgende Regelung, so Oke Kinsky: „Zweimal die Gesamthöhe der Windenergieanlagen ergibt den Abstand zum Einzelhaus. Ist die Anlage 200 Meter hoch, beträgt der Abstand zum Haus 400 Meter.“
Wir werden eine Einigung finden, die es allen recht macht.
Eine Antwort, die nicht unbedingt zur Zufriedenheit der Anwesenden ausfiel. Sie wünschten sich eine Erhöhung der Abstände der WEA zu Einzelbebauungen auf 1000 Meter. Oke Kinsky stellte im Namen der Vorhabenträger klar, dass der Vorhabenträger bei derartigen Vorgaben auf die Fertigstellung der Regionalpläne warten könne, die Abstände von 400 Metern festlegen würden. Denn eine Vergrößerung der Abstände würde eine Verkleinerung der Fläche nach sich ziehen, was wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Aber er versicherte: „Wir werden eine Einigung finden, die es allen recht macht.“

Noch keine Aussagen zu Schattenwurf und Schallimmission möglich
Die 50 Hektar große Fläche weist vier Ecken auf, in denen jeweils eine WEA errichtet werden soll. In Abhängigkeit von Höhe und Rotordurchmesser der einzeln WEA sind fünf Anlagen unwahrscheinlich. Grund: gegenseitige Beeinträchtigungen durch Turbulenzen. Fakt ist aber, dass der genaue Standort jeder einzelnen WEA zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht feststeht, deshalb könne man auch noch nichts über Schattenwurf und Schallimmission sagen, so Kinsky. „Die Gutachten werden erst dann beauftragt, wenn die Genehmigungsanträge eingereicht sind.“
Soll eine gute Wirtschaftlichkeit erreicht werden, muss die Anlage so hoch wie möglich gebaut werden, mindestens 200 Meter, wenn es geht, höher.
Dann stehen natürlich auch die Höhen der Anlagen fest. Bei der Festlegung der Höhen spielt die Wirtschaftlichkeit die entscheidende Rolle. „Soll eine gute Wirtschaftlichkeit erreicht werden, muss die Anlage so hoch wie möglich gebaut werden“, sagte der Experte, „mindestens 200 Meter, wenn es geht, höher.“ Einfluss auf die Begrenzung der Höhe hat die Gemeinde nicht mehr. Die Landesplanung sieht keinerlei Höhenbegrenzung von WEA vor.
Rotor muss innerhalb der Flächengrenzen sein
Abhängig von der Höhe ist der Standort der einzelnen WEA auf der Fläche, denn der Rotor muss sich innerhalb der Flächengrenzen befinden – je höher die Anlage, desto größer der Rotor. Diese Grenze darf nicht überschritten werden. Der Fuß des Mastes muss im Abstand von mindestens einer halben Rotorlänge von der Flächengrenze aufgestellt werden – keinesfalls näher. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit sollen die Anlagen gleichzeitig errichtet werden.
Thema Vogelschutz: Aus dem Plenum der Einwohner kam der Hinweis auf das Vorkommen von Seeadler und Rotmilan in dem Gebiet. Nach Auskunft von Fachplaner Sell ist ein Planungsbüro mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt: „Die Kartierung läuft.“ Das Gutachten mündet in den Umweltbericht und wird dort ausgewertet.
Biotop Hülkenbek: Die Planer nehmen den Hinweis aus dem Plenum auf das Biotop Hülkenbek auf. Es soll geprüft werden, inwieweit eine Vergrößerung des Abstandes zu dieser WEA möglich ist, ohne dass diese WEA in Turbulenzen zu den anderen WEA gerät.
Megalithgrab/Denkmalschutz: Dem Vorhabenträger ist das Megalithgrab im Planungsgebiet bekannt. Von den bisher beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Juli / August 2025) wurde eine Ausweisung der Grabstelle im Plan angeregt. Einwände wurden nicht geäußert. „Die Untere Denkmalschutzbehörde hat keinen expliziten Abstand zum Megalithgrab gefordert“, berichtete Torben Sell.
Nachtabschaltung Blinklichter: Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Vorschrift zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen. Diese Technik schaltet die Blinklichter (Warnbeleuchtung) nur noch ein, wenn sich ein Flugzeug oder ein Hubschrauber nähert.
Was hat die Gemeinde von einer Bauleitplanung für ein Windenergiegebiet?
Diese Frage beschäftigte viele Anwesende. Fachplaner Kinsky erklärte, dass die Gemeinde durch die WEA finanzielle Erträge erwirtschafte. „Pro Kilowattstunde bekommt die Gemeinde 0,2 Cent. Das ergibt im Jahr rund 25.000 Euro für eine einzelne Windenergieanlage.“ Es handele sich um eine freiwillige Leistung des Vorhabenträgers nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betroffen seien alle Gemeinden im Umkreis von 2500 Metern um einen WEA-Maststandort.

Einnahmemöglichkeit für die Gemeinde
Mit Blick auf 38 zu unterhaltende Straßenkilometer in der Gemeinde begrüßte Bürgermeister Arp diese Einnahmemöglichkeit. Denn die kommunalen Aufgaben würden bei gleichzeitig immer mehr sinkenden Einnahmen ständig zunehmen: „Wir müssen uns fragen, wo geht die Reise mit der Kohle hin?“ Außerdem müsse das Unternehmen Gewerbesteuer zahlen, die ebenfalls der Gemeinde zugutekomme. Arp erinnerte daran, dass auch eine Bürgerbeteiligung möglich sei, sodass die betroffenen Bürger an der Windenergie verdienen könnten.
Wie soll Wegwerfstrom vermieden werden?
Aus dem Plenum kamen Fragen, wie der erzeugte Windstrom ortsnah verwendet werden und wie eine intelligente Steuerung aussehen soll. Darauf gab es noch keine Antworten, da die Gespräche mit dem Netzbetreiber (SH Netz) gerade angelaufen sind. Klar ist für den Vorhabenträger, dass eine Abschaltung der WEA aufgrund von Netzproblemen möglichst zu vermeiden ist.
Wir haben genug landwirtschaftliche Fläche, um große Speicher in die Erde zu bringen.
Ein Zuhörer brachte das Argument des Energiespeichers, der den Strom über einen längeren Zeitraum speichern kann und diesen bei Bedarf abführt. Ein Argument, das bei Bürgermeister Arp auf positive Resonanz stieß: „Wir haben genug landwirtschaftliche Fläche, um große Speicher in die Erde zu bringen.“ Die Planer wiesen darauf hin, dass die Technik für Energiespeicher noch nicht vollkommen ausgereift sei.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Öffentlichkeit hat 30 Tage Zeit (ab 16. September 2025), um Einblicke in die Planung, 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich Windenergiegebiet Rothenstein, zu nehmen. Möglich ist das online über BOB SH, wo auch Stellungnahmen abgegeben werden können. Alternativ liegen die Unterlagen in der Amtsverwaltung (Bauamt) aus. Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und abgewogen. Es erfolgt eine Überarbeitung der Planungsunterlagen. Entsprechend wird ein Vorschlag für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplans formuliert, über den die Gemeindevertretung beschließen muss.

Radwegeprojekte im Amtsbereich Dänischer Wohld / 19. August 2025
Staatssekretärin Susanne Henckel erkundet die neuen Radwege in Tüttendorf, Gettorf und Neudorf-Bornstein mit dem Fahrrad
Susanne Henckel, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, absolvierte am Montag, 18. August 2025, eine Radtour durch den Dänischen Wohld. Dabei ging es auch über neue Radwege in den Gemeinden Felm/Tüttendorf, Gettorf und Neudorf-Bornstein. Erwartet wurde die Staatssekretärin von den Bürgermeistern Thomas Thee, Marco Koch und Christoph Arp in ihren Gemeinden – selbstverständlich mit Fahrrad.
Fast auf den Tag genau sind es drei Jahre her, dass Wirtschafts- und Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen am 10. August 2022 in der Amtsverwaltung Dänischer Wohld Förderbescheide für den Bau von Radwegen persönlich überreichte. Die gesamte Fördersumme betrug 2,3 Millionen Euro – sie stammt aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, mit dem der Bund die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere Verkehrssicherheit steigern möchte.
Seit drei Monaten ist Staatssekretärin Susanne Henckel im Amt
Vor drei Monaten (am 20. Mai 2025) hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) Susanne Henckel zur neuen Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ernannt. Bis zum Regierungswechsel in Berlin war Susanne Henckel Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Der Radverkehr und dessen Förderung gehört zu den Aufgaben der parteilosen Politikerin. Da lag es nahe, die Sommertour durch den Dänischen Wohld mit dem Fahrrad zu absolvieren, um die neuen Radwege persönlich erkunden zu können.

In Blickstedt erwartete Bürgermeister Thomas Thee die Staatssekretärin
Nach dem Start in Kiel und einer kurzen Besichtigung der Baumaßnahme Ersatz für die Alte Levensauer Hochbrücke war der erste Stopp im Dänischen Wohld der neue Radweg in Blickstedt (Gemeinde Tüttendorf), wo Bürgermeister Thomas Thee (CDU) die Staatssekretärin und ihre Begleitung erwartete.
Wir bauen Radwege für Menschen, die hier leben und arbeiten, und dann auch für Touristen.
Auf einer Länge von 3,3 Kilometern wurde der Radweg entlang der alten B76 vor zwei Jahren neu gebaut. Ein Drittel des Radwegs liegt auf Felmer Gemeindegebiet. Die Staatssekretärin konnte sich persönlich davon überzeugen, wie stark diese Verbindung zwischen Kiel – Gettorf – Eckernförde von Radfahrern benutzt wird. „Hier wird das Fahrrad zu einer echten Pendleralternative zum Auto und zur Bahn“, erklärte Bürgermeister Thee. Zwar spiele der Fahrradtourismus eine immer größere Rolle, aber eines sei klar, so die Staatssekretärin: „Wir bauen Radwege für Menschen, die hier leben und arbeiten, und dann auch für Touristen.“
Ohne Förderungen keine neuen Radwege
Bürgermeister Thee betonte, dass die Gemeinde ohne die Förderung aus dem Programm „Stadt und Land“ aufgrund der hohen Kosten keinen neuen Radweg hätte bauen können. Marco Koch (CDU), Bürgermeister der Gemeinde Gettorf, unterstrich die Bedeutung der Förderungen – in Gettorf wurde die Sanierung des kombinierten Fuß- und Radweges in der Straße Eichkoppel bezuschusst.

Bäume am Radweg spenden Schatten
Ende März 2024 waren die Arbeiten beendet. „Der Radweg wird viel benutzt“, erklärte der Bürgermeister, „und ist auch richtig schön geworden.“ Susanne Henckel stimmte ihm zu. Ihr gefielen am neuen Radweg auch die Schatten spendenden Bäume.
Letzte Station im Dänischen Wohld: Bornstein
Nach einer kurzen Pause in der Amtsverwaltung, wo Amtsdirektor Matthias Meins die Staatssekretärin begrüßte, ging es in Begleitung von Christoph Arp, Bürgermeister von Neudorf-Bornstein (CDU), weiter nach Bornstein. Dort wurde am 18. Juli 2025 der neue Radweg unter Anteilnahme vieler Bürgerinnen und Bürger offiziell eröffnet. 3,4 Kilometer ist der Radweg lang – vom Ortseingang aus Richtung Gettorf bis zur Einmündung auf den Radweg der Gemeinde Holtsee an der K14.

Die Rolle des neuen Radwegs in Bornstein
Dieser neue Radweg ist eine echte Bereicherung für den Fahrradtourismus – darüber waren sich die Staatssekretärin und ihre Begleiter einig. Der Weg führt vorbei an Feldern und Knicklandschaften zur Ostsee – fehlt nur noch der Lückenschluss durch den Altenhofer Wald.
Sie begleiteten die Staatssekretärin auf ihrer Radtour
Begleitet wurde die Staatssekretärin u. a. von Frank Bullerkist (Leiter der Stabsstelle Radverkehr im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein – LBV.SH), Elena Sühling (Programmbetreuerin Stadt und Land des LBV.SH), Rebecca Bleumer (Koordinierung Radtourismus bei Rad.SH) sowie von Vertretern des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Schleswig-Holstein: Landesvorsitzende Stephanie Meyer und Geschäftsführer Jan Voß. Die Vorsitzende regte an, Zahlen für Fahrradverkehre zu erheben – bislang fehle das.
Ein neuer Radweg ist viel mehr als nur ein Stück Asphalt.
Bevor es weiter nach Eckernförde ging, unterstrich Staatssekretärin Henckel die Vielfalt der Projekte und die Bedeutung der breit gefächerten Förderkulisse für den Radwegebau – der Bau der Radwege in Blickstedt und Bornstein seien dafür beste Beispiele. „Ein neuer Radweg ist viel mehr als nur ein Stück Asphalt. Es müssen Kreuzungen und ähnliches geschaffen werden. Und die Radwege müssen gepflegt werden.“
Zukunftsprojekt: Umstieg auf Rad und Bahn
„Unser Ziel ist es, in Zukunftsprojekte zu investieren. Dazu gehört die kombinierte Nutzung von Rad und Bahn“, sagte Susanne Henckel. So ging es denn für sie und ihre Begleitung von Eckernförde mit der Regionalbahn zurück nach Kiel.
Neudorf-Bornstein / Eröffnung des neuen Radweges im Ortsteil Bornstein / 18. Juli 2025

Ein Meilenstein in der Geschichte der Gemeinde Neudorf-Bornstein: Ein Dorf feiert seinen neuen Radweg
Mit einem Sommerfest auf dem Bolzplatz feierte die Gemeinde Neudorf-Bornstein am Freitagnachmittag, 18. Juli 2025, die offizielle Eröffnung des Radweges im Ortsteil Bornstein. Viele große und kleine Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung der Gemeinde gefolgt. Treffpunkt war am Ortseingang (aus Richtung Gettorf), wo ein Gedenkstein auf seine Enthüllung wartete.
Für die offizielle Freigabe hatte Bürgermeister Christoph Arp (CDU) Gäste eingeladen, die gemeinsam mit ihm und seinem ersten Stellvertreter Holger Bohrmann (SPD) das obligatorische Band durchschneiden sollten: Kai Schlimbach (Leiter des Fachbereichs Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt Kreis Rendsburg-Eckernförde), Kevin Herzog (Bauleiter Eurovia), Kreispräsidentin Sabine Mues, Carsten Wiele (W² Ingenieure GmbH & Co. KG) und Bernd Matthiesen (Freiraum- und Landschaftsplanung).
„Ein Mammutprojekt ist in Fertigstellung“, sagte der Bürgermeister in seiner Eröffnungsrede. Vor einem Jahr und drei Monaten begannen die ersten Arbeiten für den Bau des 3,4 Kilometer langen Radweges. Er führt vom Ortseingang durch das Dorf bis nach Hofholz, wo er auf den neuen Radweg der Gemeinde Holtsee trifft. Vor dem Baubeginn lagen zwei Jahre intensiver Planungszeit.

Mammutaufgabe für das Ehrenamt
Für das Ehrenamt – Gemeindevertretung und Bürgermeister – sei das Bauprojekt von der Planung über Förderanträge bis zu unzähligen baubegleitenden Sitzungen eine Mammutaufgabe gewesen, so Christoph Arp: Beispielsweise mussten 26 Notarverträge für den Grunderwerb unterzeichnet und acht Planzeichnungen erstellt werden.
Der Nachmittag der Danksagungen
Es waren anstrengende Monate für die Gemeinde und das Dorf. Die Bornsteiner Bürgerinnen und Bürger mussten aufgrund von Straßensperrungen Einschränkungen hinnehmen, die nicht immer auf Gegenliebe stießen. Bürgermeister Arp sah sich „falschen Behauptungen und falschen Interpretationen“ ausgesetzt. Aber am Freitagnachmittag war die Zeit der Danksagungen.

Jeden Dienstag Baubesprechung – über ein Jahr lang
Bürgermeister Arp dankte allen Beteiligten, die zum Gelingen des Projekts beigetragen haben, von den Grundstücks- und Landeigentümern über Planungsbüro, Eurovia, Kreis, Bund, Land bis hin zu den Gemeindearbeitern. Sein besonderer Dank galt dem Bauausschussvorsitzenden Kervin Groth (CDU), der ihn stets zu den wöchentlichen Baubesprechungen begleitete.
Radwegebau – das ist kein Ponyhof.
„Radwegebau – das ist kein Ponyhof“, bekräftigte Kai Schlimbach, Leiter des Fachbereichs Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt Kreis Rendsburg-Eckernförde, „es ist ein äußerst kompliziertes Verfahren in Bezug auf Auflagen und Förderanträge.“
Nicht nur für Einheimische hat der neue Radweg eine große Bedeutung, sondern auch für Fahrradtouristen.
Kreispräsidentin Sabin Mues, die Glückwünsche des Kreises und des Landrats überbrachte, unterstrich die Bedeutung des Bornsteiner Radweges in der Region: „Nicht nur für Einheimische hat der neue Radweg eine große Bedeutung, sondern auch für Fahrradtouristen.“ Es sei beeindruckend, dass eine so kleine Gemeinde ein so großes Projekt im ländlichen Raum umgesetzt habe. Beeindruckend sei auch die kurze Bauzeit.

Dank an die Bürgerinnen und Bürger
Carsten Wiele, Geschäftsführer des Planungsbüros W² Ingenieure GmbH & Co. KG, dankte besonders den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis für die notwendigen Straßensperrungen. Der Gemeinde und dem Amt Dänischer Wohld dankte er für die konstruktive Zusammenarbeit.
Auch wir Nachbargemeinden profitieren von dem neuen Radweg.
Für das Amt überbrachte Amtsvorsteher Jens Krabbenhöft (CDU) die Glückwünsche. Stilecht war er mit dem Fahrrad aus dem nahen Revensdorf nach Bornstein gekommen. Auch der Amtsvorsteher hob die Bedeutung des Radweges für die Region hervor: „Auch wir Nachbargemeinden profitieren von dem neuen Radweg.“
Es stehen noch Restarbeiten an
Das Projekt Radweg Bornstein ist noch nicht komplett fertig. Restarbeiten, wie zum Beispiel Anpflanzungen im Oktober und die Abrechnung der Fördermittel, stehen noch an. Erst, wenn alles erledigt ist, gibt es die Schlussrechnung für die Gemeinde. Am Freitag wurde aber erst einmal bei bestem Sommerwetter gefeiert.

Sitzung Gemeindevertretung Neudorf-Bornstein / „Windenergiegebiet Rothenstein“ / Änderung des Flächennutzungsplans / Umfassende Bürgerbeteiligung geplant / Kommunale Wärmeplanung / 30. Juni 2025
„Windenergiegebiet Rothenstein“ – die Gemeinde gibt mit dem Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans grünes Licht für den Planungsbeginn
Zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung vor der Sommerpause begrüßte Bürgermeister Christoph Arp (CDU) die Mitglieder des Gremiums am 26. Juni 2025 im Feuerwehrgerätehaus Neudorf. Neun von elf Gemeindevertretern waren anwesend. Thematisch ging es unter anderem um die Planungen für einen Windpark auf Gemeindegebiet bzw. um den Startschuss für das Bauleitverfahren.
Ein Vorhabenträger möchte in der Gemeinde Neudorf-Bornstein Windenergieanlagen errichten. Die Anlagen sollen in einem Bereich südlich der Bahntrasse, westlich der Siedlung Rothenstein, nördlich des Ortsteils Bornstein und östlich der Gemeindegrenze entstehen.
Für die weitere Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde erforderlich. Die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche soll in eine Fläche für Sondernutzung umgewandelt werden. Mit acht Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme votierte die Gemeindevertretung für den Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung.
Durch den Aufstellungsbeschluss entstehen keine Kosten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist eine Kostenübernahmeerklärung zwischen Gemeinde und Vorhabenträger zu schließen.
Die betroffene Fläche ist im Regionalplan für den Planungsraum II „Windenergie an Land“ derzeit nicht als Vorranggebiet Windenergie ausgewiesen. Deswegen forderte die Gemeindevertretung die Amtsverwaltung Dänischer Wohld auf, für das Gebiet „Windenergiegebiet Rothenstein“ bei der Landesplanungsbehörde für die Gemeinde einen Antrag auf Zielabweichung von den Darstellungen im Regionalplan II zu stellen. Auch bei dieser Abstimmung gab es eine Nein-Stimme.
Als vierte Gemeinde im Amtsbereich stimmte Neudorf-Bornstein dem Konvoi-Verfahren für die kommunale Wärmeplanung zu, zu der die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist.
Eines stellte Bürgermeister Christoph Arp in der Sitzung klar: „Heute setzen wir den Startschuss für das Checken der Möglichkeiten für das geplante Windenergiegebiet – mehr nicht.“ Im Bauleitverfahren, was durch den Aufstellungsbeschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplans eröffnet wird, werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Parameter (Abstandsregeln, Landschaft, Umwelt, Flora und Fauna, Archäologie) aufgenommen, analysiert und bewertet – auch die Bedenken aus der Einwohnerschaft.
Heute setzen wir den Startschuss für das Checken der Möglichkeiten für das geplante Windenergiegebiet – mehr nicht.
In der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung hatte eine Bürgerin ihre Bedenken vorgetragen: Wie sieht es mit dem Schutz des Hünengrabs aus? Wie steht es mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Wohnqualität aus? Durch die Windenergieanlagen befürchtet die Bürgerin einen Wertverlust ihres Hauses/Grundstückes in Rothenstein.
Vier bis fünf Windenergieanlagen könnten entstehen
Nach bisherigen Erkenntnissen können auf der geplanten Fläche vier bis maximal fünf Windenergieanlagen entstehen. Genaueres wird im Laufe des Bauleitverfahrens deutlich.
Gemeinde vergrößert die Abstandsregelungen zu den Ortslagen
Im Antrag an die Landesplanungsbehörde in Sachen Zielabweichung vom Regionalplan II „Windenergie an Land“ schlägt die Gemeinde Abstandsregelungen vor, die größer als die vom Land vorgesehenen Regelungen ausfallen: Zur Ortslage Bornstein, zur Ortslage Neudorf und zur Ortslage Schnellmark (Gemeinde Altenhof) wird jeweils ein Abstand von 1000 Metern berücksichtigt – anstatt 800 Meter. Zu Waldflächen ist ein geringerer Abstand von 30 Metern vorgesehen – anstatt 100 Meter.
Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan II „Windenergie an Land“
Nach Auskunft des Amtes hat der Antrag der Gemeinde auf Zielabweichung vom Regionalplan II „Windenergie an Land“ gute Aussichten auf Erfolg. Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land von Januar 2024 hat der Bundesgesetzgeber den Paragrafen 245e, Absatz 5, Baugesetzbuch neu eingeführt. Der Paragraf besagt, dass Gemeinden eigenständig zusätzliche Windenergiegebiete ausweisen können – solange das Flächenziel im jeweiligen Bundesland noch nicht erreicht ist. Das ist in Schleswig-Holstein der Fall.
Windenergiefläche schränkt die Gemeinde nicht in ihrer Entwicklung ein
Die Landesplanungsbehörde muss laut Gesetz dem Antrag der Gemeinde auf Zielabweichung stattgeben, wenn „der Raumordnungsplan an der von der Gemeinde geplanten Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt.“ Das heißt im Klartext, dass eine Windenergienutzung auf der geplanten Fläche die Entwicklung der Gemeinde nicht einschränken darf – das ist bei der betroffenen Fläche der Fall.
Wir wollen das gesamte Thema transparent bearbeiten.
Einig waren sich die beiden Fraktionen von CDU und SPD, dass die Bevölkerung umfassend über das Projekt und das Verfahren informiert werden soll. „Wir wollen das gesamte Thema transparent bearbeiten“, sagte Bürgermeister Arp. Christiane Schwarzer (SPD) schlug die Durchführung einer Onlinebefragung wie beim Ortsentwicklungsfahren vor. Diese Anregung nahm der Bürgermeister gerne auf.

Umfassende Bürgerbeteiligung geplant
Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, will die Gemeinde eine Einwohnerversammlung, eine Onlinebefragung und einen Bürgermeisterbrief auf den Weg bringen, der auf die Auslage der Pläne in der Amtsverwaltung hinweist.
Ich bin nicht gegen Windkraft, aber gegen das Verfahren. Wir hätten zu Beginn des Prozesses eine Einwohnerversammlung durchführen sollen.
Holger Bohrmann, Fraktionsvorsitzender der SPD, kritisierte die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung. „Ich bin nicht gegen Windkraft, aber gegen das Verfahren. Wir hätten zu Beginn des Prozesses eine Einwohnerversammlung durchführen sollen.“
„Im Moment haben wir noch gar nichts mitzuteilen. Mit welchen Informationen hätten wir zu diesem Zeitpunkt in die Bürgerbeteiligung gehen sollen?“
Kervin Groth, Vorsitzender des Bauausschusses (CDU), entgegnete, dass die Gemeinde Stand jetzt noch gar nicht über Informationen verfüge: „Im Moment haben wir noch gar nichts mitzuteilen. Mit welchen Informationen hätten wir zu diesem Zeitpunkt in die Bürgerbeteiligung gehen sollen?“ Der Bauausschussvorsitzende versicherte, dass eine umfassende Bürgerbeteiligung geplant sei.
Einstimmiges Votum für kommunale Wärmeplanung
Neudorf-Bornstein ist die vierte von acht amtsangehörigen Gemeinden, die dem Konvoi-Verfahren für die kommunale Wärmeplanung zugestimmt hat. Das Votum fiel einstimmig aus. Zuvor hatten bereits Tüttendorf, Neuwittenbek und Lindau entsprechende Beschlüsse gefasst.
Wortlaut des Beschlusses
So lautet der Tagesordnungspunkt, über den das Neudorf-Bornsteiner Gremium einen Beschluss gefasst hat: „Beschluss über die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung im kommunalen Konvoi mit Unterstützung der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH“.
Freiwillig beschlossen bereits im September 2023
Bereits in ihrer Sitzung am 21. September 2023 hat die Gemeindevertretung die freiwillige kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Klimaschutzagentur, in der die Gemeinde wie alle Gemeinden im Amt Dänischer Wohld Mitglied ist, wurde gebeten, entsprechende Förderanträge zu stellen.
Seit März 2025 komplett andere Förderkulisse und Gesetzeslage
Wegfall der Förderungen und neue Gesetze schufen eine völlig neue Situation für die Gemeinden. War die Wärmeplanung vorher freiwillig, ist sie seit März 2025 durch die Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes (EKWG-SH), das eine Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes von 2024 darstellt, gesetzlich verpflichtend.
Jetzt greift das Konnexitätsprinzip
Das hat positive finanzielle Auswirkungen für Neudorf-Bornstein, da jetzt an der Stelle der vormals gedachten Förderungen nun eine echte Konnexität vorhanden sein wird. Das bedeutet, dass der Kommune die Kosten für die Wärmeplanung erstattet werden.
Neudorf-Bornstein bekommt 9494,50 Euro als Ausgleich
Das heißt für Neudorf-Bornstein, dass die Gemeinde auf Antrag einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von 8,50 Euro je Einwohner bekommt – entspricht 9494,50 Euro. Sollten die Kosten für die Wärmeplanung höher sein, erfolgt die Festlegung der tatsächlichen Höhe der Ausgleichsmittel nach der Schlussrechnung. Die Kommune muss also in Vorleistung gehen. Entsprechend wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Summe von 9494,50 Euro im Haushalt als Aufwand zu veranschlagen.
Ganz oben auf der Liste der Klimaschutzagentur
Die Projektplanung übernehmen die Klimaschutzagentur des Kreises und die Amtsverwaltung. Sie haben eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet, die alle acht amtsangehörigen Gemeinden beraten und dafür einen Beschluss fassen sollen – noch vor Beginn der Sommerpause, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Ist das passiert, stehen die Gemeinden des Amtes Dänischer Wohld ganz oben auf der Liste der Klimaschutzagentur. Spätestens bis zum 30. Juni 2028 muss die Wärmeplanung der Kommunen fertig sein – Stand jetzt.
Vorteile des Konvoi-Verfahrens
Um die Ressourcen zu bündeln, ist eine Konvoi-Bildung geplant – da das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein es kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zwecks Kostenersparnis und Ressourcennutzung ermöglicht, im Verbund mit anderen Kommunen die Wärmeplanung aufzustellen.
Bürgermeister hat volles Stimmrecht in der Lenkungsgruppe
Haben alle Gemeinden dem Konvoi-Verfahren für kommunale Wärmeplanung zugestimmt bzw. einen Beschluss gefasst, wird ein externes Planungsbüro mit den Untersuchungen beauftragt. Die kommunale Wärmeplanung wird sowohl als Gesamtübersicht als auch als individueller Wärmeplan für jede einzelne Gemeinde erarbeitet. Es soll eine Lenkungsgruppe gebildet werden, in der die Bürgermeisterin und alle sieben Bürgermeister Mitglied sind – sie haben ein volles Stimmrecht. Für Neudorf-Bornstein wird Bürgermeister Christoph Arp Mitglied der Lenkungsgruppe sein.

Neudorf-Bornstein / 14. April 2025
Schmierereien an Buswartehäuschen an der B76: Gemeinde erstattet Anzeige bei der Polizei – 500 Euro Belohnung für Hinweise
Bürgermeister Christoph Arp (CDU) reicht es jetzt. Die beiden Buswartehäuschen auf beiden Seiten der B76 sind seit Jahren begehrte Objekte von Menschen, die gerne Parolen auf Stromkästen oder auch auf Buswartehäuschen schmieren.
Besonders die Parolen in Bezug auf den Fußballbundesligisten Holstein Kiel (KSV) sind dort immer wieder zu lesen – kaum hat der Gemeindearbeiter das Häuschen neu gestrichen, ist es nur kurze Zeit später wieder mit Parolen beschmiert. Mit Fankultur hat das nach Auffassung des Bürgermeisters nichts zu tun. Genau das ist in der vergangenen Woche passiert. Am Donnerstag hat der Gemeindearbeiter die Holzhäuschen frisch gestrichen. Noch in derselben Nacht wurden beide Häuschen wieder beschmiert – wieder mit KSV-Parolen.
„Das hat nichts mehr mit Fankultur zu tun. Das sind Schmierereien auf fremdem Eigentum.“
Als der Gemeindearbeiter am Freitag die neuen Schmierereien entdeckte, erstattete er umgehend Anzeige bei der Polizei. Bürgermeister Christoph Arp bekräftigt: „Das hat nichts mehr mit Fankultur zu tun. Das sind Schmierereien auf fremdem Eigentum.“
Bürgermeister setzt Belohnung von 500 Euro aus
Seine Geduld ist aufgebraucht. Schließlich koste die Sanierung der Buswartehäuschen jedes Mal Geld und Zeit, so Arp. Deshalb hat der Bürgermeister jetzt 500 Euro Belohnung für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der/des Täter(s) führen. Noch am Freitag hat der Gemeindearbeiter die Häuschen ein zweites Mal frisch gestrichen.
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
Die Polizeistation Gettorf erklärt, dass es sich bei den Schmierereien keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um gemeinschädliche Sachbeschädigungen handelt. Unter die Bezeichnung „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ fallen Beschädigungen an Gegenständen des öffentlichen Nutzens, zum Beispiel an Verkehrsschildern, öffentlichen Bänken oder Buswartehäuschen.
Auch weitere Gemeinden im Amtsbereich Dänischer Wohld sind betroffen
Bereits auf der Sitzung des Amtsausschusses Ende Februar klagte Amtsvorsteher Jens Krabbenhöft über vermehrt auftretende Kleber und Schmierereien an Ortsschildern in seiner Gemeinde Lindau. Auch er erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Bürgermeister der amtsgehörigen Gemeinden stimmten ihm zu – auch in ihren Gemeinden gibt es zahlreiche Schmierereien und Kleber an Ortsschildern und Stromkästen.
>Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Gettorf unter der Telefonnummer 04346/296 5000 entgegen.