
Sitzung der Gemeindevertretung Neuwittenbek / zweiter Teil / Kommunale Wärmeplanung / 26. Juni 2025
Kommunale Wärmeplanung: Neuwittenbek stimmt dem Konvoi-Verfahren zu
Neben vielen anderen Themen (siehe Bericht unten) stand auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vor der Sommerpause am 19. Juni 2025 auch der „Beschluss über die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung im kommunalen Konvoi mit Unterstützung der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH“ auf der Tagesordnung.
Alle Gemeinden im Amt Dänischer Wohld sind aufgefordert, noch vor der Sommerpause das Thema zu beraten und einen Beschluss zu fassen. In der Gemeindevertretung Neuwittenbek gab es keinen Beratungsbedarf, das Gremium votierte einstimmig für die kommunale Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren.
Die Gemeinde Neuwittenbek ist wie alle Kommunen im Amt Dänischer Wohld Mitglied der Klimaschutzagentur des Kreises Rendsburg-Eckernförde (KSA). In Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung leitet die KSA dieses Projekt.
Bürgermeister Bert Schinkel-Momsen (WdGN) erklärte dazu: „Vielleicht heißt das Ergebnis der Planung für uns, dass es in den Außenbereichen der Gemeinde Neuwittenbek keine Wärmenetze geben wird. Aber auch das ist dann eine Erkenntnis.“
Zum Hintergrund: Bereits am 5. Oktober 2023 hat Neuwittenbek die freiwillige kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Klimaschutzagentur, in der die Gemeinde wie alle Gemeinden im Amt Dänischer Wohld Mitglied ist, wurde gebeten, entsprechende Förderanträge zu stellen.
Deswegen herrschte in den Gemeinden plötzlich große Unsicherheit in Sachen kommunale Wärmeplanung
Einiges ist seit Oktober 2023 geschehen: Im November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Notkredite des Bundes für verfassungswidrig – genauer: die Verwendung von Corona-Notkrediten für den Klima- und Transformationsfonds. Die Folge: Die erwartete Fördermöglichkeit wurde erheblich eingeschränkt – in den Gemeinden herrschte große Unsicherheit in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung bzw. auf die Kostenfrage.
Seit März 2025 ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes in Kraft
Im Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG Bd) in Kraft, das die Länder verpflichtet, Wärmepläne für ihre Kommunen zu erstellen. Das dazu gehörige Ausführungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, die Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EKWG-SH), ist im März 2025 in Kraft getreten.
Jetzt sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet
Zwar sind die Ausführungsbestimmungen noch nicht in Kraft getreten, aber nach Auskunft des Amtes ist es klar, dass die kommunale Wärmeplanung eine gesetzliche Verpflichtung darstellt. Das hat finanzielle Auswirkungen positiver Art für die Gemeinden: Es ist gesichert, dass an der Stelle der vormals gedachten Förderungen nun eine echte Konnexität vorhanden sein wird. Das bedeutet, dass den Kommunen die Kosten für die Wärmeplanung erstattet werden.
Deswegen gibt es jetzt Geld vom Land
Konnexität bedeutet: Wer bestellt, der bezahlt. Das Konnexitätsprinzip stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die Gemeinde übertragen werden, ohne dass die Kommunen für die finanzielle Mehrbelastung einen entsprechenden Ausgleich bekommen.
Neuwittenbek kann mit 10.013 Euro als Ausgleichsbetrag rechnen
Das heißt für Neuwittenbek, dass die Gemeinde auf Antrag einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von 8,50 Euro je Einwohner bekommt – entspricht 10.013 Euro. Sollten die Kosten für die Wärmeplanung höher sein, erfolgt die Festlegung der tatsächlichen Höhe der Ausgleichsmittel nach der Schlussrechnung. Das bedeutet, dass die Kommune in Vorleistung gehen muss. Entsprechend wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Summe von 10.013 Euro im Haushalt als Aufwand zu veranschlagen.
Die Rolle der Klimaschutzagentur
Durch die obengenannten Entwicklungen mussten die Umsetzungsschritte für die Wärmeplanung neu überdacht werden. Die Klimaschutzagentur hat für die Mitgliedsgemeinden, also auch für Neuwittenbek, ein Verfahren zur tatkräftigen Unterstützung vorgeschlagen. Das betrifft insbesondere die sogenannte Eignungsprüfung nach Paragraf 14 Wärmeplanungsgesetz des Bundes – die Klimaschutzagentur wird gemeinsam mit der Amtsverwaltung das Projekt kommunale Wärmeplanung voranbringen.
Deswegen ist eine Konvoi-Bildung möglich
Um die Ressourcen zu bündeln, ist eine Konvoi-Bildung geplant – da das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein es kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zwecks Kostenersparnis und Ressourcennutzung ermöglicht, im Verbund mit anderen Kommunen die Wärmeplanung aufzustellen.
Warum der Beschluss noch vor der Sommerpause gefasst werden soll
In Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung hat die Klimaschutzagentur eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet, die alle acht amtsangehörigen Gemeinden beraten und dafür einen Beschluss fassen sollen – noch vor Beginn der Sommerpause, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Ist das passiert, stehen die Gemeinden des Amtes Dänischer Wohld ganz oben auf der Liste der Klimaschutzagentur. Spätestens bis zum 30. Juni 2028 muss die Wärmeplanung der Kommunen fertig sein.
Jede Gemeinde bekommt auch ihren eigenen Wärmeplan
Die kommunale Wärmeplanung wird als ein Gesamtbericht für die acht Gemeinden erstellt. Zusätzlich soll ein auf das jeweilige Gemeindegebiet individueller kommunaler Wärmeplan erarbeitet werden.
Bildung einer Lenkungsgruppe - die Rolle der Bürgermeister
Haben alle Gemeinden dem Konvoi-Verfahren für kommunale Wärmeplanung zugestimmt bzw. einen Beschluss gefasst, wird ein externes Planungsbüro mit den Untersuchungen beauftragt. Verantwortlich für die Durchführung des Projekts sind die Klimaschutzagentur und die Amtsverwaltung. Es soll eine Lenkungsgruppe gebildet werden, in der die Bürgermeisterin und alle sieben Bürgermeister Mitglied sind – sie haben ein volles Stimmrecht. Für Neuwittenbek wird Bürgermeister Bert Schinkel-Momsen Mitglied der Lenkungsgruppe sein.

Sitzung der Gemeindevertretung Neuwittenbek / erster Teil / Baugebiet „Gettorfer Weg/Bantesholm“ / Betreute Grundschule / 24. Juni 2025
Neuwittenbek legt Richtlinie für die Vergabe der gemeindlichen Baugrundstücke fest
Im Baugebiet „Gettorfer Weg/Bantesholm“ werden aktuell 36 Baugrundstücke erschlossen. Möglich ist eine künftige Bebauung der Grundstücke mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern. Auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 19. Juni 2025 fasste die Gemeindevertretung den einstimmigen Beschluss über die Kriterien, die für die Vergabe von Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser maßgebend sind. In einem ersten Vergabeverfahren sollen 26 Grundstücke vergeben werden.
Kurzfristig wurde die Tagesordnung um den Punkt Betreute Grundschule erweitert. Hintergrund ist der Wunsch vieler Eltern, die Regelzeit für die Betreuung auf 15 Uhr (bisher 14 Uhr) zu erweitern bzw. zu ersetzen. Die Gemeindevertretung suchte nach einer Überbrückungslösung für den Beginn des neuen Schuljahres, die längstens bis zu der Verabschiedung einer neuen Satzung mit der Betreuungszeit bis 15 Uhr als Regelzeit gelten soll. Fündig wurde sie in einer Bonusheftregelung, die als Ausnahme bei der Gebührenfestsetzung von der Politik beschlossen wurde. Spätestens Ende Oktober soll eine neue Gebührensatzung mit der neuen Regelbetreuungszeit gelten.
Die Namen für die Straßen im Neubaugebiet „Gettorfer Weg/Bantesholm“ wurden bereits im Wegeausschuss festgesetzt. Fehlte nur noch die Zustimmung der Gemeindevertretung, die am 19. Juni umgehend erfolgte. Die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger wohnen in der Hufwiese, in der Nachtkoppel und im Sommerskamp.
Das sollten Kaufinteressenten beachten:
Wer in Neuwittenbek ein Grundstück erwerben und ein Einzelhaus oder Doppelhaus bauen möchte, sollte eines wissen: Das Grundstück soll überwiegend (mehr als 50 Prozent) zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Nur an diese Kaufinteressenten will die Gemeinde Grundstücke verkaufen.
Bewerbungen aus Neuwittenbek werden bevorzugt behandelt
Bewerbungen von Kaufinteressenten, die aus der Gemeinde Neuwittenbek kommen oder einen familiären Bezug 1. oder 2. Grades zu in der Gemeinde lebenden Personen haben, haben Vorrang. Gleiches gilt für aktuell Beschäftigte in der Gemeinde. Liegen für ein Grundstück mehrere Bewerbungen vor, wird im Losverfahren entschieden, welchem Bewerber das Grundstück zum Kauf angeboten wird. Nach eingehender Beratung votierte die Gemeindevertretung einstimmig für die „Richtlinie der Gemeinde Neuwittenbek für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken für eine Einzel- und Doppelhausbebauung“.
Die alte Liste der Kaufinteressenten existiert noch
Bürgermeister Bert Schinkel-Momsen (WdGN) teilte auf Nachfrage aus der Zuhörerschaft mit, dass ihm die alte Liste mit den Namen von Interessenten vorliege. Hintergrund ist der Umstand, dass die Gemeinde sich erstmals 2019 mit dem Baugebiet „Gettorfer Weg/Bantesholm“ befasst hat. Mehrere Bürger aus der Gemeinde meldeten im Laufe der Zeit ihr Kaufinteresse an einem Baugrundstück an – einige sind in der Zwischenzeit bereits wieder abgesprungen.
Der Bürgermeister führt eine zweite Liste, das Amt eine dritte Liste
Mittlerweile führt der Bürgermeister eine zweite Liste mit möglichen Kaufinteressenten. „Ich nehme auch weiterhin Interessenten auf“, sagte Bert Schinkel-Momsen. Diese Interessentenliste wird mit der in der Amtsverwaltung geführten Liste der Bewerber für Baugrundstücke abgeglichen. Interessenten melden sich bei Bürgermeister Bert Schinkel-Momsen oder in der Amtsverwaltung Dänischer Wohld in Gettorf.
Darum wird nur ein erster Teil der Grundstücke verkauft
Die Tatsache, dass nicht alle Grundstücke vergeben werden, hat Gründe. Zum einen weist die gemeindliche Kläranlage eine begrenzte Zahl von Einwohnergleichwerten auf. Zum anderen ist die weitere Infrastruktur der Gemeinde wie Krippe, Kita und Schule für einen sprunghaften Anstieg der Bevölkerung nicht ausgelegt.
Betreute Grundschule: Wunsch der Eltern nach Regelbetreuung bis 15 Uhr
Waltraud Meier (SDP), Vorsitzende des Sozialausschusses, stellte unter dem Punkt „Anfragen“ den Wunsch der Eltern vor, die Regelbetreuungszeit in der Betreuten Grundschule von 14 auf 15 Uhr zu verlegen – ohne dass eine zusätzliche Gebührenregelung geschaffen werden müsse. Die 14 Uhr-Zeit solle auf Vorschlag der Eltern wegfallen.
Aktuelle Zeiten und Gebührensätze der Betreuten Grundschule
Das sind die aktuellen Zeiten und Gebührensätze für die Betreute Grundschule Neuwittenbek: Bis 14 Uhr kostet ein Platz 90 Euro im Monat. Diese Regelung nehmen 25 Kinder in Anspruch. Die Betreuung bis 16 Uhr kostet 180 Euro im Monat. Neun Kindern nehmen sie in Anspruch. 2024 betrugen die Kosten für die Betreute Grundschule 91.000 Euro – ohne Raum-, Heizungs-, Reinigungs- und Verwaltungskosten.
Hohe Kosten für die Betreute Grundschule
Auf 39.200 Euro belaufen sich die Einnahmen aus den Elternbeiträgen. Das Land hat sich mit Zuschüssen in Höhe von 4380 Euro beteiligt – die restliche Summe trägt die Gemeinde. „Die Kostendeckungsquote ist bedenklich niedrig“, so der Bürgermeister. Bei einer Verlängerung der Regelbetreuung bis 15 Uhr würden keine zusätzlichen Personalkosten anfallen, da das Personal ohnehin bis 16 Uhr vor Ort sei, gab Waltraud Meier zu bedenken.
„Damit senden wir ein Signal an die Eltern, dass wir flexibel reagieren.“
Mehrere Lösungen wurden diskutiert, um die Wünsche der Eltern zu erfüllen. „Damit senden wir ein Signal an die Eltern, dass wir flexibel reagieren“, bekräftigte der Bürgermeister. Nur – wie sollten die Gebühren ohne eine gültige Satzung festgesetzt werden? Waltraud Meier erinnerte an das Bonusheft, das immer noch existiere. Das Gutscheinheft kann im neuen Schuljahr als Überbrückung dienen, bis eine neue Satzung spätestens im Oktober verabschiedet worden ist.

Erweiterung der Tagesordnung, um die Bonusheft-Lösung zu beschließen
In Anbetracht der Tatsache, dass diese Sitzung die letzte vor der Sommerpause war und die Verwaltung eine Satzungsänderung erst erarbeitet werden muss, wurde die Tagesordnung kurzerhand erweitert, um eine Rechtssicherheit sowohl für Gemeinde als auch Eltern zu schaffen. Das Bonusheft kostet 90 Euro. Eltern, die im neuen Schuljahr ihr Kind bis 15 Uhr betreuen lassen möchten, können einen Bonusgutschein zur Hälfte anrechnen lassen. Einstimmig beschlossen wurde auch, dass die Gemeinde die Satzung dahingehend ändern wird, dass die Regelbetreuungszeit bis 15 Uhr läuft. Entsprechend ist die Gebührensatzung anzugleichen (moderate Gebührenerhöhung).
Stärkung des Schulstandorts Neuwittenbek
Bürgermeister Schinkel-Momsen hofft, dass die Gemeinde auf diese Weise das Angebot der Betreuten Grundschule attraktiver gestalten kann. Durch das attraktive Angebot soll der Erhalt des Schulstandorts Neuwittenbek gestärkt werden. Konkret hofft die Gemeinde, dass in Zukunft mehr Eltern ihre Kinder in der Grundschule am Nord-Ostsee-Kanal, Standort Neuwittenbek, anmelden. In diesem Zusammenhang berichtete er, dass die neue Schulleiterin, Julia Kluge, bereits am 1. Juni ihren Dienst in der Grundschule angetreten hat.
Vermietung des ehemaligen Lehrerwohnhauses
Das ehemalige Lehrerwohnhaus, das zwei Wohnungen enthält, soll befristet vermietet werden. Der Bürgermeister erklärte, dass das Amt signalisiert habe, das Haus zwecks Unterbringung von Geflüchteten anzumieten. Bert Schinkel-Momsen wies darauf hin, dass auch die Gemeinde Neuwittenbek ihren Teil zur Flüchtlingsunterbringung tragen müsse und begrüßte die Anfrage des Amtes.
Beide Wohnungen oder nur eine Wohnung ans Amt vermieten?
Waltraud Meier plädierte entsprechend der Beratung im Sozialausschuss für die freie Vergabe einer der beiden Wohnungen an Menschen aus der Gemeinde – und nur eine Wohnung an das Amt zu vermieten. Michael Magath (WdGN) trat für die Vermietung beider Wohnungen an das Amt ein. Die Räumlichkeiten seien durch ihre Kleinteiligkeit optimal für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Außerdem seien die Mietverträge befristet.
Freies Vergabeverfahren für jede einzelne Wohnung
Nicola Malmström-Zinke (CDU) sprach sich für eine öffentliche Ausschreibung aus. Frank Zinke (CDU) beantragte, beide Wohnungen im freien Vergabeverfahren einzeln im Amtsblatt auszuschreiben. Die Mietverträge sollen auf zwei Jahre befristet sein. Bisherige Interessenten sollen auf das Verfahren hingewiesen werden. Auch das Amt, das sich für das gesamte Haus interessiert, kann sich auf die Wohnungen bewerben oder aber den Hilfeempfängern bei der Bewerbung behilflich sein. Die Gemeindevertretung folgte seinem Vorschlag einstimmig.
In Kürze:
Naturgruppe Kita: Die Naturgruppe nimmt am 1. September 2025 ihren regulären Betrieb aufnimmt. Die Naturhütte ist fertig.
Private Nutzung von Liegenschaften der Gemeinde (Sporthalle, Mehrzweckraum): Vermehrt hat es aus der Bevölkerung Anfragen für eine private Nutzung von Sporthalle oder Mehrzweckraum für Kindergeburtstage gegeben. Mit Hinweis auf Haftungs- und Versicherungsfragen sowie eventuelle Schäden lehnte die Gemeindevertretung eine private Nutzung ab. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Umbesetzung von Ausschüssen: Silke Schneider (SPD) ist von ihrem Amt als stellvertretendes Mitglied im Sozialausschuss und im Finanzausschuss zurückgetreten. Als Nachfolger rücken Jürgen Strack (SPD) im Sozialausschuss und Waltraud Meier (SPD) im Finanzausschuss nach.
Beteiligung zweiter Entwurf Teilfortschreibung Landesentwicklungsplan „Wind“: Der zweite Entwurfsplan der Teilfortschreibung „Windenergie an Land des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 wird von der Gemeinde Neuwittenbek zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Ausweisung einer „Hauptachse des überregionalen Vogelzugs mit besonderer Bedeutung“ einen erheblichen Eingriff in die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde darstellt.
Gleichzeitig geht die Gemeinde davon aus, dass die vorgesehene Achse eine bauliche Entwicklung in dem Bereich nicht generell ausschließen kann. Dies wird insbesondere dadurch begründet gesehen, weil ein sehr breiter Gürtel dieses Schutzanspruches sich ausgehend von Schleswig/Eckernförde von der Ostseeküste bis zur Halbinsel Eiderstedt an der Nordsee zieht. Die Gemeinde Neuwittenbek würde es daher sehr begrüßen, wenn beim Fortgang des Planverfahrens entsprechende Festlegungen hinsichtlich baulicher Entwicklungen getroffen würden.
Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III des Landes Schleswig-Holstein, Beteiligungsverfahren zu den zweiten Entwürfen: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuwittenbek nimmt die 2. Entwurfsplanung für die Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III des Landes Schleswig-Holstein zur Kenntnis. Die Gemeinde vertritt weiterhin den Standpunkt, dass eine bauliche Entwicklung im Ortsteil Altwittenbek durch die Ausweisung des „Regionalen Grünzuges“ stark eingeschränkt wird und widerspricht diesbezüglich der Planungsabsicht.

Neuwittenbek / Nord-Ostsee-Kanal / Sachstand Bauarbeiten Levensauer Hochbrücke / 18. Juni 2025
Ab heute ist die alte Levensauer Hochbrücke wieder für den Autoverkehr freigegeben
Seit Mittwoch, 18. Juni 2025, rollt der Kfz-Verkehr wieder über die alte Levensauer Hochbrücke. Sie war im Zuge der Bauarbeiten für die neue Hochbrücke seit dem 11. März 2024 für den Autoverkehr gesperrt.
Das ist eine erfreuliche Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuwittenbek und aus den umliegenden Gemeinden: Seit Mittwoch können sie auf dem Weg nach Kiel den Nord-Ostsee-Kanal wieder über die alte Levensauer Hochbrücke überqueren. Das gilt auch für die Busse. Der Verkehr wird einspurig über die Brücke geführt.
Der Bau der Widerlager läuft nach Plan
Nach Auskunft von Projektleiter Andreas Rasmus vom Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) NOK laufen die Bauarbeiten nach Plan. Konkret betrifft das den Bau der Widerlager für die neue Brücke. „Der Bau der Widerlager für die neue Kanalquerung läuft nach Plan, sodass wir die Brücke im Laufe des 18. Juni wieder für den Straßenverkehr freigeben können“, so der Projektleiter.
Provisorischer Damm für den Kfz-Verkehr über dem südlichen Widerlager
Für den Straßenverkehr entsteht über dem südlichen Widerlager zudem ein provisorischer Damm. „Für Kraftfahrzeuge sowie für den bereits wieder angelaufenen Bahn-, Rad- und Fußverkehr haben wir mehrere Behelfsbrücken über den Baugruben der neuen Widerlager errichten lassen.“
Winterquartier für die Fledermäuse
Das neue nördliche Widerlager kann durch seine kammerartige Bauweise nach Fertigstellung der Brücke von Fledermäusen als Winterquartier genutzt werden. Auf der südlichen Kanalseite bleibt das alte Widerlager als Fledermaus-Winterquartier erhalten, übernimmt aber keine statische Funktion mehr für die neue Brücke, so die Auskunft von Andreas Rasmus.
Gründungen für die neue Brücke fertig
In den vergangenen Wochen haben die beauftragten Firmen auch die Arbeiten an den vier rund 30 Meter tief in die Erde reichenden Gründungen der neuen Brücke abgeschlossen. Sie bestehen aus je einem mit Stahlbeton verfüllten Bohrpfahlring.
Nächste Sperrung der alten Levensauer Brücke wird die letzte sein
„Wenn wir die alte Brücke das nächste Mal sperren, wird es voraussichtlich auch das letzte Mal sein – nämlich, um sie abzubauen und durch die neue Erste Levensauer Hochbrücke zu ersetzen“, sagt der Projektleiter. Wann das sein wird, lässt sich erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens für den Brückenüberbau, also für die Bögen, Vorlandfelder und Fahrbahnplatte, sagen.
Hintergrund: Ersatzneubau Erste Levensauer Hochbrücke und NOK
Die Erste Hochbrücke Levensau wurde 1894 erbaut und ist das ältesteden Nord-Ostsee-Kanal (NOK) überspannende Brückenbauwerk. Sie führt die Kreisstraße 24/27 und die Bahnlinie Kiel–Eckernförde über den NOK. Die Brücke nähert sich dem rechnerischen Ende ihrer technischen Lebensdauer. Ein Ersatzneubau ist wirtschaftlich günstiger als eine Instandsetzung und ermöglicht eine Verbreiterung des NOK an dieser Stelle.

Gemeindevertretung Neuwittenbek / 19. März 2025
Baugebiet „Gettorfer Weg/Bantesholm“ – Gemeinde gibt den Startschuss für die Erschließungsarbeiten
Es geht voran: Auf ihrer Sitzung am 13. März 2025 beschlossen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter die Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet „Gettorfer Weg/ Bantesholm.“ Bürgermeister Bert Schinkel-Momsen (WdGN) hofft, dass die Erschließungsarbeiten Anfang April beginnen, sodass Ende 2025 eine erschlossene Grundfläche vorliegt. 2026 könnte dann erste Grundstücke bebaut werden.
Es ist eine stattliche Summe, die Neuwittenbek für die Erschließungsarbeiten zahlt – und doch stammt sie von dem günstigsten Anbieter. Für die Gesamtangebotssumme von 4.314.209,14 Euro erhielt die Firma EUROVIA den Zuschlag. Die zu zahlende Summe verringert sich um 124.467,98 Euro, da die Verlegung von Strom- und Breitbandleitungen direkt von den Netzbetreibern SH-Netz und dem Breitbandzweckverband beauftragt und bezahlt werden.
EUROVIA übernimmt auch die Verlegung von Strom- und Breitbandleitungen
Das heißt, dass Neuwittenbek für die Erschließung des Neubaugebiets 4.189.741,16 Euro zahlen muss. Michael Magath, Vorsitzender des Bauausschusses/WdGN, wies darauf hin, dass auch diese Arbeiten von der Firma EUROVIA ausgeführt werden: „So bleibt alles in einer Hand. Das ist gut für den Arbeitsablauf.“
Mithilfe von Drohnen soll die Fläche des zukünftigen Neubaugebiets abgesucht werden
In zwei Abschnitten soll die Erschließung der 4,6 Hektar großen Fläche erfolgen. Zirka 55 Wohneinheiten (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser) können dort entstehen. Vor Beginn der Erschließungsarbeiten muss noch der Bewuchs entfernt werden. Doch vorher will die Gemeinde die gesamte Fläche auf mögliche Tiervorkommen hin kontrollieren lassen. Im Auftrag der Gemeinde wird der Verein „Kitzrettung Dänischer Wohld“ mithilfe von Drohnen das Gebiet absuchen.
Vorgesehen ist die Einrichtung dreier E-Ladesäulen
Drei E-Ladesäulen sollen im Neubaugebiet aufgestellt werden. Entsprechende Vorarbeiten wurden von der Amtsverwaltung bereits eingeleitet.
Straßennamen fehlen noch
Noch gibt es keine Straßennamen. Der Wege- und Umweltausschuss hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. Bezeichnungen aus Flurkarten fanden im Ausschuss große Zustimmung. Nun sind die Fraktionen am Zug, darüber zu beraten, bevor es wieder ins Gremium geht.
Quadratmeterpreis steht noch nicht fest
Wie viel potenzielle Interessenten für ein Quadratmeter Grundstück im Neubaugebiet bezahlen müssen, steht noch nicht fest. „Wir haben noch keinen Preis für den einzelnen Quadratmeter“, sagte der Bürgermeister. Dafür müsse die Gemeinde zunächst eine Kostenbilanz aufstellen.
Ich hoffe, dass wir viele junge Familien ansprechen können.
Fest steht auch noch nicht die Richtlinie für die Vergabe der Grundstücke. „Noch haben wir keine Vergabekriterien entwickelt“, so Bert Schinkel-Momsen. Im zweiten Quartal soll eine entsprechende Richtlinie festgelegt werden. „Ich hoffe, dass wir viele junge Familien ansprechen können“, lautet der Wunsch des Bürgermeisters mit Hinblick auf die Stärkung des Schulstandorts Neuwittenbek, „wir wollen unseren Bildungscampus (Kita, Grundschule, Sporthalle, Jugendtreff) mit Leben füllen.“
Weitere Nutzung des alten Lehrerwohnhauses
Seit über einem Jahr steht das alte Lehrerwohnhaus leer und damit die Frage der Weiternutzung im Raum. Ursprünglich plante die Gemeinde, aufgrund von Raumproblemen in der kommunalen Kita im nahen Lehrerwohnhaus eine U3-Kindergartengruppe unterzubringen. Aufgrund des fehlenden Brandschutzes und der fehlenden Barrierefreiheit kam das nach einer ersten Vorprüfung nicht weiter infrage. In Bezug auf eine Ü3-Gruppe muss erst geprüft werden, ob dies vor dem Hintergrund der neuen Naturgruppe noch erforderlich ist.
Lehrerwohnhaus soll vermietet werden
Bereits im Bauausschuss hatte man sich schließlich auf eine befristete Vermietung geeinigt – ein Verkauf kam nicht infrage. Die Gemeindevertretung begrüßte dieses Vorgehen.
Ernennung und Vereidigung des Gemeindewehrführers
Und dann stand noch eine Ernennung und Vereidigung im Rahmen der Gemeindevertretersitzung an. Ende Januar war Gemeindewehrführer Carsten Schröder von der Freiwilligen Feuerwehr Neuwittenbek bei den anstehenden Vorstandswahlen in seinem Amt bestätigt worden – damit tritt er seine fünfte Amtszeit an.
„Eingeschworene, funktionierende und sich vertrauende Feuerwehr“
Nach der Zustimmung durch die Gemeindevertretung wurde Carsten Schröder von Bürgermeister Schinkel-Momsen ernannt und vereidigt – nicht ohne vorher seine Freude über die eindeutige Wahl sowie die „eingeschworene, funktionierende und sich vertrauende Feuerwehr“ zum Ausdruck zu bringen.
In Kürze:
Verwirrung durch Schilder: In der Hauptstraße sorgen noch immer Schilder für Verwirrung. „Sehr gewinnen werden wir, wenn wir endlich eine vernünftige 30er-Beschilderung bekommen“, so der Bürgermeister.
30er-Zone: Der Seniorenbeirat möchte eine 30er-Zone in der Ortsdurchfahrt einrichten. Aufgrund der bevorstehenden Änderung der Straßenverkehrsgesetze wird das Thema zunächst vertagt bzw. in den Wege- und Umweltausschuss verschoben. (Die Reform der StVO soll es den Gemeinden erleichtern, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anzuordnen, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken.)
Verschoben: Vier barrierefreie Bushaltestellen soll die Gemeinde bekommen, jeweils zwei in Neuwittenbek und in Altwittenbek. Die Planungen sind bereits gelaufen – alles war für die Durchführung der Baumaßnahmen in 2025 vorbereitet. Jetzt wurde klar, dass das Vorhaben verschoben werden muss. Der Grund: Es gibt in diesem Jahr keine Förderung mehr durch den Kreis.