Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeindevertretung Schinkel votierte einstimmig für die kommunale Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren.


Gemeindevertretung Schinkel / Kommunale Wärmeplanung / 29. Juli 2025

Kommunale Wärmeplanung: Schinkel stimmt als siebte Gemeinde dem Konvoi-Verfahren zu

Bürgermeisterin Sandra Möller (CDU) begrüßte am 17. Juli 2025 die Mitglieder der Gemeindevertretung zur letzten Sitzung vor der Sommerpause in „De Möhl“. Auf der Tagesordnung stand unter anderem der „Beschluss über die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung im kommunalen Konvoi mit Unterstützung der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH“.

Ein weiteres Thema war u. a. der zweite Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II des Landes Schleswig-Holstein, zu dem der Kreis Rendsburg-Eckernförde und damit auch die Gemeinde Schinkel gehört. Bereits bei der ersten Entwurfsplanung hatte die Gemeinde aufgrund des geplanten regionalen Grünzugs Widerspruch eingelegt – das ist auch bei der zweiten Entwurfsplanung der Fall.

Schinkel ist die siebte von acht amtsangehörigen Gemeinden, die für die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren gestimmt haben. Das Votum fiel einstimmig aus. Die kommunale Wärmeplanung stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar, der auch kleinere Gemeinden wie Schinkel nachkommen müssen. Spätestens bis zum 30. Juni 2028 muss die Wärmeplanung der Kommunen fertig sein.

Gesamtbericht Wärmeplanung und individueller Wärmeplan

Die kommunale Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren wird als ein Gesamtbericht für die acht Gemeinden des Amtes Dänischer Wohld erstellt. Zusätzlich soll ein auf das jeweilige Gemeindegebiet individueller kommunaler Wärmeplan erarbeitet werden.

Zuerst freiwillige kommunale Wärmeplanung

Bereits am 5. Oktober 2023 hatte Schinkel die freiwillige kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Klimaschutzagentur, in der die Gemeinde wie alle Gemeinden im Amt Dänischer Wohld Mitglied ist, wurde gebeten, entsprechende Förderanträge zu stellen.

Zum Hintergrund:  Ende 2023 wurden die Förderungen gestrichen

Einiges ist seit Oktober 2023 geschehen: Im November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Notkredite des Bundes für verfassungswidrig – genauer: die Verwendung von Corona-Notkrediten für den Klima- und Transformationsfonds. Die Folge: Die erwartete Fördermöglichkeit wurde von einem auf den anderen Tag gestrichen – in den Gemeinden herrschte große Unsicherheit in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung.

Neue Gesetze: Wärmeplanung wird gesetzlich zur Pflicht

Im Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG Bd) in Kraft, das die Länder verpflichtet, Wärmepläne für ihre Kommunen zu erstellen. Das dazu gehörige Ausführungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, die Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EKWG-SH), ist im März 2025 in Kraft getreten.

Die positive Auswirkung: Es herrscht Konnexität

Zwar sind die Ausführungsbestimmungen noch nicht in Kraft getreten, aber es ist klar, dass die kommunale Wärmeplanung eine gesetzliche Verpflichtung darstellt. Das hat finanzielle Auswirkungen: Es ist gesichert, dass an der Stelle der vormals gedachten Förderungen nun eine echte Konnexität vorhanden sein wird. Das bedeutet, dass den Kommunen die Kosten für die Wärmeplanung erstattet werden.

Land zahlt Ausgleich an die Gemeinde

Konnexität bedeutet: Wer bestellt, der bezahlt. Das Konnexitätsprinzip stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die Gemeinde übertragen werden, ohne dass die Kommunen für die finanzielle Mehrbelastung einen entsprechenden Ausgleich bekommen.

Schinkel darf 8619 Euro erwarten

Das heißt für Schinkel, dass die Gemeinde auf Antrag einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von 8,50 Euro je Einwohner bekommt – entspricht 8619 Euro. Sollten die Kosten für die Wärmeplanung höher sein, erfolgt die Festlegung der tatsächlichen Höhe der Ausgleichsmittel nach der Schlussrechnung. Das bedeutet, dass die Kommune in Vorleistung gehen muss. Entsprechend wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Summe von 8619 Euro im Haushalt als Aufwand zu veranschlagen.

Tatkräftige Unterstützung durch die Klimaschutzagentur

Durch die obengenannten Entwicklungen mussten die Umsetzungsschritte für die Wärmeplanung neu überdacht werden. Die Klimaschutzagentur hat für die Mitgliedsgemeinden, also auch für Schinkel, ein Verfahren zur tatkräftigen Unterstützung vorgeschlagen. Das betrifft insbesondere die sogenannte Eignungsprüfung nach Paragraf 14 Wärmeplanungsgesetz des Bundes – die Klimaschutzagentur wird gemeinsam mit der Amtsverwaltung das Projekt kommunale Wärmeplanung voranbringen.

Kostenersparnis und Ressourcennutzung

Um die Ressourcen zu bündeln, ist eine Konvoi-Bildung geplant – da das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein es kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zwecks Kostenersparnis und Ressourcennutzung ermöglicht, im Verbund mit anderen Kommunen die Wärmeplanung aufzustellen.

Bürgermeisterin Möller wird Mitglied der Lenkungsgruppe

Haben alle Gemeinden dem Konvoi-Verfahren für kommunale Wärmeplanung zugestimmt bzw. einen Beschluss gefasst, wird ein externes Planungsbüro mit den Untersuchungen beauftragt. Verantwortlich für die Durchführung des Projekts sind die Klimaschutzagentur und die Amtsverwaltung. Es soll eine Lenkungsgruppe gebildet werden, in der Bürgermeisterin Sandra Möller und alle sieben Bürgermeister Mitglied sind – sie haben ein volles Stimmrecht.

Wir haben schon einmal widersprochen. Jetzt widersprechen wir noch einmal, vielleicht hört uns ja jetzt jemand.
Die Gemeinde meldet auch bei der zweiten Entwurfsplanung für den Regionalplan für den Planungsraum II Bedenken an. Ihrer Ansicht nach verhindert der geplante regionale Grünzug auch in der zweiten Entwurfsplanung die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde. Foto: Karkossa-Schwarz/Amt Dänischer Wohld


Noch bis Anfang August läuft das Beteiligungsverfahren für den zweiten Entwurf des Regionalplans II. Bereits gegen den ersten Entwurf vor zwei Jahren, der nahezu das gesamte Gebiet der Gemeinde Schinkel in den regionalen Grünzug einbezog, hatte die Gemeinde Widerspruch eingelegt. Auch in der zweiten Entwurfsplanung sieht die Gemeinde ihre baulichen Entwicklungsmöglichkeiten durch den geplanten regionalen Grünzug stark eingeschränkt. Sie hält ihre Bedenken aufrecht und widerspricht auch der zweiten Entwurfsplanung. „Wir haben schon einmal widersprochen. Jetzt widersprechen wir noch einmal, vielleicht hört uns ja jetzt jemand“, sagte Bürgermeisterin Möller.

In Kürze:

Neue Website: Die Bürgermeisterin weist auf die neue Website der Gemeinde hin, die unter https://www.gemeindeschinkel.de zu erreichen ist. Auf der Website ist nicht nur alles Wissenswerte rund um Schinkel zu erfahren, sondern auch alle Termine sind dort zu finden – so auch die Schinkeler Kulturtage vom 5. bis 7. September 2025. Wer den gemeindeeigenen Versammlungsraum in „De Möhl“ buchen möchte, findet auf der Website einen Buchungskalender.

Klimaschutzkonzept: Auf der nächsten Sitzung des Bauausschusses im September soll der Entwurf des Klimaschutzkonzepts beraten werden.

Geschwindigkeitskontrolle: Zum wiederholten Male wurde der Wunsch nach einer Geschwindigkeitskontrolle im Roggenrader Weg außerorts angesprochen. Die Gemeinde möchte, dass der Kreis auf der Verkehrsschau im Oktober die dort herrschende Verkehrssituation noch einmal prüft. Auf der Straße Richtung Eckholz gibt es keinen Radweg. Nach Ansicht der Kommunalpolitik ist die Sicherheit der Radfahrer durch viel zu schnellfahrende Autos gefährdet.  

Gemeindejubiläum: 2026 wird die Gemeinde Schinkel 150 Jahre alt. Das Jubiläum soll am Wochenende 29./30. Mai gebührend gefeiert werden.



Feuerwehrgerätehaus Schinkel
Das alte Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Schinkel soll einem Neubau weichen. Im Neubau ist auch ein Dorfgemeinschaftsbereich vorgesehen.


Gemeindevertretung Schinkel / 17. März 2025

Neubau Feuerwehrgerätehaus – Gemeindevertretung gibt Startschuss für die Planungen

Auf ihrer Sitzung am 13. März 2025 hat die Gemeindevertretung die Vergabe des Planungsauftrages für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Dorfgemeinschaftsbereich beschlossen. Konkret ging es um die Leistungsphasen 1 bis 3.

Um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg zu erhöhen, hatte die Gemeinde beim Kreis ursprünglich eine Querungshilfe an der Hauptstraße/Kreisstraße 92 beantragt. Der Kreis lehnte diese ab und schlug der Gemeinde stattdessen die Aufstellung von Verkehrsschildern vor. 

 2026 steht das 150-jährige Jubiläum der Gemeinde Schinkel an. Die Planungen für eine Feier sind angelaufen. Bürgerinnen und Bürger, die Ideen und Vorschläge machen möchten, sind willkommen. Das Datum steht jetzt fest: Am 29./30. Mai 2026 soll gefeiert werden.

Das Feuerwehrgerätehaus in Schinkel entspricht längst nicht mehr den modernen technischen Sicherheitsstandards, deswegen ist ein Neubau erforderlich. Das ist der Gemeinde schon länger bekannt. Da es für einen reinen Neubau keine Fördermittel gibt, soll mit dem Neubau gleichzeitig ein Bereich im Sinne eines Dorfgemeinschaftshauses entstehen. Aber auch diese Fördermittel waren über einen längeren Zeitraum gestrichen – was einen Stillstand in der Planung zur Folge hatte.

Für den Fall, dass es wieder GAK-Fördermittel gibt

Jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache, nachdem bekannt geworden war, dass vielleicht wieder Fördergelder aus dem Fördertopf Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur + Küstenschutz (GAK-Mittel) bereitgestellt werden sollen. Voraussetzung für die Beantragung einer Förderung ist die Vorlage einer Entwurfsplanung.

Von der Grundlagenermittlung bis zur Entwurfsplanung

Deswegen beschloss die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung die Vergabe des Planungsauftrages an ein Architekturbüro. Vorab war eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt worden. Konkret geht es um die Planungen für die Leistungsphase 1 bis 3, das heißt, Grundlagenplanung, Grundlagenermittlung sowie Vor- und Entwurfsplanung. Kostenpunkt für die Gemeinde: 32.700 Euro.

Gemeinde möchte Schulweg mit Fußgängerüberweg sicherer gestalten

Jeden Tag sind Kinder aus der Raiffeisenstraße, dem Rosenkranzer Weg und der Meiereikoppel im Dorf auf dem Weg zur Schule unterwegs. Dafür müssen sie die Hauptstraße/Kreisstraße 92 überqueren. „Derzeit gibt es keine sichere Querungsmöglichkeit für die Schulkinder. Hierzu ist die Schaffung eines Fußgängerüberweges erforderlich“, heißt es in einem Antrag an den Kreis.

Statt Fußgängerüberweg Antrag auf Verkehrsschilder möglich

Im Rahmen einer Verkehrsschau des Kreises wurde ein Fußgängerüberweg abgelehnt. Stattdessen stellte der Kreis der Gemeinde die Aufstellung zweier Verkehrsschilder „Achtung Schulweg kreuzt“ an der Hauptstraße in Aussicht. Dafür musste die Gemeindevertretung jetzt einen entsprechenden Antrag an den Kreis beraten und beschließen.

2026 sollen 150 Jahre Schinkel gefeiert werden

1876 wurde die Gemeinde Schinkel gegründet - beruhend auf einem Erlass von Kaiser Wilhelm I. vom 29. März 1876, der im Kreis Eckernförde die Bildung von insgesamt 24 Landgemeindenbezirken vorsah. Dazu gehörte auch der Gemeindebezirk Schinkel. Das 150-jährige Gemeindejubiläum soll gebührend gefeiert werden. Ein Arbeitskreis hat jetzt erste Ideen präsentiert.

Das Datum steht bereits fest: 29./30. Mai 2026

Festgelegt wurde das Datum: Am Wochenende 29./30. Mai 2026 (Freitag/Samstag) soll gefeiert werden. Den Auftakt macht ein Festkommers in der Mehrzweckhalle am Freitagabend. Im Anschluss gibt es eine Dorfparty. Mit Fußballspielen und Volleyballspielen geht es am Samstag sportlich zu. Ein Rahmenprogramm für Jung und Alt lädt zum Verweilen und Begegnungen ein.

Weitere Ideen sind gerne gesehen

Noch handele es sich um erste Überlegungen, so Bürgermeisterin Sandra Möller (CDU). Bürgerinnen und Bürger, die Ideen für die Jubiläumsfeier haben oder die sich an der Gestaltung beteiligen möchten, sollten sich gerne bei der Bürgermeisterin melden, Tel. 0151/14299859, Mail: moeller.schinkel@gmail.com.