Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende