Abwassergebühr bezahlen
- Leistungsbeschreibung
- Verfahrensablauf
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer WohldWenn Sie Abwasser über die öffentliche Kanalisation entsorgen, fallen dafür Abwassergebühren an. Diese Gebühren decken die Kosten für die Ableitung und Reinigung des Abwassers sowie den Betrieb und die Instandhaltung der Kanalisation und Kläranlagen.
Die Abwassergebühren werden von Ihrer Kommune erhoben. Grundlage ist in der Regel die kommunale Abwassersatzung. Sie zahlen die Gebühren an den zuständigen Zweckverband oder direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Höhe der Abwassergebühr richtet sich meist nach der Menge des eingeleiteten Abwassers. Diese wird in der Regel anhand Ihres Trinkwasserverbrauchs berechnet. Zusätzlich können Gebühren für die Entsorgung von Niederschlagswasser anfallen, wenn dieses von befestigten Flächen in die Kanalisation gelangt.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer WohldSobald Ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist oder Abwasser eingeleitet wird, wird es von Ihrer Kommune oder Ihr Zweckverband erfasst. Sie werden als gebührenpflichtige Person registriert.
Die Menge des abgeleiteten Abwassers wird meist anhand Ihres Trinkwasserverbrauchs berechnet. Bei größeren gewerblichen Anlagen oder speziellen Abwasserarten kann eine direkte Messung erforderlich sein.
Ihre Kommune oder Ihr Zweckverband wendet die gültigen Gebührensätze aus der Abwassersatzung an und berechnet den fälligen Betrag.
Sie erhalten regelmäßig einen Gebührenbescheid oder eine Abrechnung. Darin sind die berechneten Mengen, Gebührensätze, Gesamtkosten und Zahlungsfristen aufgeführt.
Sie zahlen die Gebühren innerhalb der angegebenen Frist. Die Zahlung kann oft per Überweisung, Lastschrift oder über ein Online-Portal erfolgen.
Wenn sich zum Beispiel Ihr Wasserverbrauch ändert, neue Flächen versiegelt werden oder Sie Unstimmigkeiten im Bescheid feststellen, können Sie die zuständige Stelle informieren oder gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer Wohld- Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sein oder dieses nutzen (z. B. als Mieter über den Vermieter).
- Ihr Grundstück muss an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein oder Abwasser in die Kanalisation einleiten.
- Die Abrechnung der Abwassergebühren erfolgt meist auf Basis Ihres Trinkwasserverbrauchs. Ein Wasserzähler muss vorhanden und ablesbar sein.
- Sie müssen bei Ihrer Kommune oder dem zuständigen Zweckverband als Gebührenpflichtige:r erfasst sein, damit Bescheide erstellt und Zahlungen zugeordnet werden können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer Wohld- Gebührenbescheid / Abrechnung
- Der aktuelle Abwasserbescheid oder die letzte Abrechnung.
- Darauf finden sich Ihr Kundenkonto, der zu zahlende Betrag und ggf. die Zahlungsfrist.
- Gebührenbescheid / Abrechnung
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer WohldDie genaue Höhe der Gebühren wird durch die kommunale Abwassersatzung festgelegt und in einem Gebührenbescheid oder einer Abrechnung mitgeteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer WohldDie Zahlung erfolgt innerhalb der im Bescheid genannten Frist. In vielen Kommunen können Sie die Abwassergebühren per Überweisung, Lastschrift oder über das Online-Portal der Kommune bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer WohldDie Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune, Art der Abrechnung und Einzelfall unterschiedlich sein.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer WohldAuf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) sind die Gemeinden berechtigt, u. a. Gebühren zu erheben. Diese Gebühren werden für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen (hier die Abwasserentsorgungseinrichtungen à Leitungen, Klärwerke, Pumpstationen) erhoben.
Die Gemeinde muss für die Erhebung eine gesetzliche Grundlage schaffen, diese Grundlage ist eine Gebührensatzung, worin genau erläutert wird, wie sich diese Gebühren zusammensetzen und zu welchen Fälligkeiten sie zu entrichten sind.
Rechtsbehelf
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer WohldWiderspruch
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Amt Dänischer WohldWenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie in der Regel die Abwassergebühren bezahlen. Nutzen Sie eine Mietwohnung, werden die Kosten meist über die Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters weitergegeben.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Wasserverbrauch oder an der versiegelten Fläche Ihres Grundstücks Auswirkungen auf die Höhe der Abwassergebühren haben können. Informieren Sie daher die zuständige Stelle, wenn sich etwas ändert.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Abwassergebühr bezahlen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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Typisierung
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